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Gefahrenbereich Der Armatur; Einbau Von Ersatz- Und Verschleißteilen; Abschaltprozedur; Pflichten Des Betreibers - AWH DN10 Betriebs- Und Montageanleitung

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2.3.2 Gefahrenbereich der Armatur

Der Gefahrenbereich erstreckt sich bei Rüst-, Wartungs- und Reparaturarbeiten 1 m um die Armatur.
Der Schwenkbereich sich ggf. öffnender Schaltschranktüren ist mit zu berücksichtigen. Der Betreiber
hat sicherzustellen, dass das Betreten des Gefahrenbereiches während der Bewegungsabläufe
verhindert wird.
Für den Bediener ist der Bereich um die Armatur zugänglich zu halten.
2.3.3 Einbau von Ersatz- und Verschleißteilen
Ersatz- und Zubehörteile, die nicht von AWH geliefert wurden, sind nicht von AWH geprüft und freige-
geben. Der Einbau und/oder die Verwendung solcher Produkte können daher unter Umständen
konstruktiv vorgegebene Eigenschaften Ihrer Anlage negativ verändern. Für Schäden, die durch die
Verwendung von Nicht-Originalteilen und Nicht-Original-Zubehörteilen entstehen, ist die Haftung von
AWH ausgeschlossen. Normteile können über den Fachhandel bezogen werden.

2.3.4 Abschaltprozedur

WARNUNG
Gefahren durch austretende Druckluft oder Medien unter hohem Druck!
Durch austretende Druckluft oder Durchflussmedien unter hohem Druck besteht die
Gefahr von schweren Augen- und Hautverletzungen.
Vor Reinigungs-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten (nur durch Fachpersonal) ist folgende
Abschaltprozedur unbedingt einzuhalten.
Schalten Sie die übergeordnete Anlage / Maschine spannungsfrei.
Sperren Sie die Pneumatik ab:
- Schließen Sie das Absperrventil.
- Prüfen Sie, ob die Anlage drucklos ist.
- Sichern Sie das Absperrventil gegen Wiederöffnen.
Sperren Sie die Medienzufuhr ab:
- Entspannen Sie den Druck in den Rohrleitungen.
- Entleeren Sie anschließend die Rohrleitungen (besondere Vorsicht bei
Gefahrstoffen).
- Prüfen Sie, ob ein Medienzulauf sicher verhindert ist (ggf. Blindscheiben stecken).
Halten Sie bei Medientemperaturen von über +60 °C / +140 °F eine Abkühlphase ein.

2.4 Pflichten des Betreibers

Die Armatur wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber unterliegt daher den gesetzlichen
Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) sind die nationale Umsetzung der Rahmenrichtlinie
(89/391/EWG) über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit sowie die dazugehörigen Einzelrichtlinien über
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Betriebs-/Montageanleitung 03/2017
Schaulaterne, Schauglas und Schauglasarmatur
2 Sicherheit

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