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Benutzer Qualifikation - Bayrol PoolManager Chlor Betriebsanleitung

Mess-, regel- und dosiersystem
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Inhaltsverzeichnis

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3 Allgemeine Sicherheitshinweise
3.2

Benutzer Qualifikation

GEFAHR!
Unzureichende Qualifikation des Personals
Gefahren bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Mögliche Folge: Tod oder schwere Verletzungen, schwere Beschädigung von Sachwerten.
Der Anlagenbetreiber muss für die Einhaltung der erforderlichen Qualifikation sorgen.
Alle Tätigkeiten dürfen nur durch dafür qualifiziertes Personal durchgeführt werden.
Der Zugriff auf das System muss für unzureichend qualifizierte Personen verhindert werden, z.B. durch
Zugangscodes und Passwörter.
Bezeichnung
Definition
unterwiesene
Als unterwiesene Person gilt, wer über die übertragenen Aufgaben und damit verbundenen möglichen
Gefahren unterrichtet und, soweit erforderlich, angelernt, sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen
Person
und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.
geschulter
Als geschulter Anwender gilt, wer die Anforderungen an eine unterwiesene Person erfüllt und zusätzlich eine
Anwender
anlagenspezifische Schulung erhalten hat.
ausgebildete
Als ausgebildete Fachkraft gilt, wer die Anforderungen an einen geschulten Anwender erfüllt und zusätzlich
aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und
Fachkraft
Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Zur
Beurteilung der fachlichen Ausbildung kann auch eine mehrjährige Tätigkeit auf dem betreffenden
Arbeitsgebiet herangezogen werden.
Elektrofachkraft
Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen
auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. Die Elektrofachkraft muss
die Bestimmungen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung erfüllen.
IT-Spezialist
Als IT-Spezialist (IT = Informationstechnologie) gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse
und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an
Computer-Systemen, Netzwerken und Netzwerk-Komponenten auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen und zu vermeiden.
WICHTIGER HINWEIS!
Die Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, sowie der sonstigen gesetzlichen Regelungen und
der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln ist durch den Anlagenbetreiber sicherzustellen!
9

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Diese Anleitung auch für:

Poolmanager bromPoolmanager sauerstoff

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