2.3 Sachwidrige Verwendung
Für Schäden die bei unsachgemässer Verwendung, bei Nichtbeachten der Instandhaltungsvorschriften
(siehe Kap. 7) oder eigenmächtiger Änderung der Anlage entstehen, schliesst der Hersteller der Anla-
ge jegliche Haftung aus.
• Jegliche Umnutzung der Anlage (z. B. andere Nutzergruppe) ist ohne eine neue Risikobewertung
(durch fachkundige Person) und den daraus abgeleiteten Massnahmen unzulässig.
• Bauliche Änderungen im Gefahrenbereich der Türanlage ohne neue Risikobewertung (durch fach-
kundige Person) und den daraus abgeleiteten Massnahmen sind unzulässig.
• Änderungen am Türsystem (z. B. andere, schwerere Türflügel, andere Bedienelemente, Sensorik)
dürfen nur von einer fachkundigen Person unter Einhaltung der technischen Grenzwerte vorgenom-
men werden.
• Sicherheitseinrichtungen (z. B. Sensorik, Handentriegelung) dürfen nicht entfernt oder unwirksam
gemacht werden.
• Die Reinigung und Benutzerwartung darf nicht durch Kinder erfolgen.
Weitere sachwidrige Verwendung (Beispiele)
• Automatische Türen, deren Türflügel in vertikaler Richtung bewegt werden.
• Automatische Türen, deren Türflügel in geneigter Position bewegt werden.
• Türen mit eingebauter Schlupftür dürfen nicht automatisiert werden.
• Der Antrieb darf nicht als Schlupftürantrieb verwendet werden.
• Automatische Türen und Tore welche in Transportgeräten (z. B. Fahrzeuge, Aufzüge) eingesetzt sind
• Einsatz in abrasiv bzw. korrosiv wirkendem Umfeld.
Die Antriebe iMotion 2202.A-IP68, 2301.IP68 und iMotion 2401.IP68 sind geeignet für Anwendungen
mit erhöhten Anforderungen bezüglich Wasser, Rost und Staub.
• Einsatz in Bereichen mit Explosionsgefahr.
2.4 Voraussetzungen für den Betrieb der Anlage
Die Türanlage wurde von fachkundigen Personen geplant, installiert und vor der Übergabe an den
Betreiber auf ihre Funktion und Sicherheit hin geprüft. Der Betreiber wurde von der Installationsfirma
über die Bedienung, die Instandhaltung sowie über die von der Anlage ausgehenden Gefahren instru-
iert und hat dies mit seiner Unterschrift im Prüfbuch T-879 bestätigt.
Ergänzend zur Betriebsanleitung gelten die allgemein gültigen, gesetzlichen sowie sicherheitstechni-
schen und arbeitsmedizinischen Bestimmungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz im jewei-
ligen Land, in welchem die Anlage betrieben wird.
• Das zuständige Personal (siehe Kap. 2.1) muss diese Anleitung vor der Inbetriebnahme resp. Be-
nutzung der Türanlage gelesen und verstanden haben.
• Anlage nur in technisch einwandfreiem Zustand benutzen. Vom Hersteller vorgeschriebene Betriebs-
bedingungen, Kontroll- und Wartungsintervalle müssen eingehalten werden (Kap. 7).
• Allfällige Störungen durch eine fachkundige Person umgehend beseitigen lassen.
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Betriebsanleitung T-1321 d