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Schüco FireStop ADS 76.NI SP Einbau- Und Wartungsanleitung Seite 4

Aluminium-systeme
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Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Schüco FireStop ADS 76.NI SP
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Nummer
Antragsteller:
A
Allgemeine Bestimmungen
Mit dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis ist die Verwendbarkeit des Baupro-
duktes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen.
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von
Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Be-
scheinigungen.
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbe-
sondere privater Schutzrechte, erteilt.
Hersteller und Vertreiber des Bauproduktes haben unbeschadet weiter gehender Rege-
lungen in den „Besonderen Bestimmungen" dem Verwender des Bauproduktes Kopien
des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen und darauf
hinzuweisen, dass das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis an der Verwendungsstel-
le vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien des allgemei-
nen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen.
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden.
Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des ift Rosenheim. Texte
und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüf-
zeugnis nicht widersprechen. Übersetzungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüf-
zeugnisses müssen den Hinweis „Vom ift Rosenheim nicht geprüfte Übersetzung der
deutschen Originalfassung" enthalten.
P-17-003306-PR01-ift (AbP-C05-14-de-02) vom 10.01.2018
SCHÜCO International KG, 33609 Bielefeld (Deutschland)
Blatt 2 von 15
Art.-Nr. 53584 / 06.2018

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