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Schüco
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Schüco FireStop ADS 76.NI SP
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Nummer
Antragsteller:
2.1.15
Für die Verwendung von Feststellanlagen, muss deren Verwendbarkeit durch eine allge-
meine bauaufsichtliche Zulassung nachgewiesen sein. Für RSA sind allein Feststellanla-
gen geeignet, die auf die Brandkenngröße „Rauch" ansprechen.
2.1.16
Werden in RSA Glasfüllungen und Paneele eingesetzt, müssen diese bruchsicher sein.
Erlaubt sind Füllungen mit Temperaturbeständigkeit bis 200°C. Die einschlägigen Unfall-
schutzvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften sind für den jeweiligen Einbauort der Ab-
schlüsse zu beachten. Durch den Einbau von Glasfüllungen und Paneelen darf das größ-
te geprüfte Türflügelgewicht nicht überschritten werden.
2.1.17
Werden Dübel als Befestigungsmittel eingesetzt, sind für den betroffenen Baustoff zuge-
lassene Dübel unter Einhaltung der Randabstände zu verwenden.
2.1.18
Der Zargenanschluss zum angrenzenden Bauteil ist lückenlos und beidseitig dauerelas-
tisch und rauchdicht zu versiegeln. Auch mögliche Nebenwege sind abzudichten.
Die Verarbeitungsrichtlinien des Dichtmittelherstellers, insbesondere zur Beschaffenheit
der Untergründe, sind zu beachten. Häufig ist eine Grundierung erforderlich, um ein Ablö-
sen der Dichtung zu verhindern. Die Bestimmungen der DIN 18540
zuwenden.
P-17-003306-PR01-ift (AbP-C05-14-de-02) vom 10.01.2018
SCHÜCO International KG, 33609 Bielefeld (Deutschland)
Verwendung von Feststellanlagen
Verwendung von Füllungen
Verwendung von Dübelmontage
Abdichtung zu angrenzenden Bauteilen
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sind sinngemäß an-
Art.-Nr. 53584 / 06.2018