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Außerbetriebnahme - Beissbarth ST 600 Produktbeschreibung

Spurtestplatte
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8 | ST 600 | Prüfen der Betriebs sicherheit
5.
Prüfen der Betriebs­
sicherheit
5.1
Prüfungsintervalle
Komponente
Sichtprüfung
Sicherheitsprüfung
Stückprüfung (nur Deutschland)
5.2
Sichtprüfung
Bei jedem Einschalten eine Sichtprüfung durch-
führen.
i
Die eingebaute Elektronik überprüft die sicherheits-
relevanten Funktionen bei jedem Einschalten auto-
matisch.
5.3
Sicherheitsprüfungen
Sicherheitsprüfung Deutschland
Der Betreiber muss mindestens einmal jährlich die
sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Anlage über-
prüfen (BGV A1, §39 Abs. 1 und 3).
Sicherheitsprüfung international
Der Betreiber sollte mindestens einmal jährlich die
sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Anlage über-
prüfen. Die gesetzlichen Vorgaben eines Landes sind
hierzu unbedingt zu beachten.
5.4
Stückprüfung (nur Deutschland)
Die Stückprüfung muss von einem geprüften und autori-
sierten Kundendienstmonteur durchgeführt werden:
R
Vor der ersten Inbetriebnahme.
R
Alle 2 Jahre (Wiederholungsprüfung).
R
Unmittelbar (innerhalb von 4 Wochen) nach einer Re-
paratur von ST 600, wenn Baugruppen ausgetauscht
wurden, die für die Messung relevant sind.
!
Der Termin für die nächste Stückprüfung muss gut
sichtbar an ST 600 angebracht sein.
|
1 691 636 220
2014-03-31
6.
Außerbetriebnahme
6.1
Vorübergehende Stilllegung
Bei längerem Nichtbenützen:
ST 600 mit Holzkeilen gegen Verschieben in Quer-
richtung sichern.
6.2
Ortswechsel
Bei Weitergabe von ST 600 die im Lieferumfang vorhan-
x
dene Dokumentation vollständig mit übergeben.
x
ST 600 nur in Originalverpackung oder gleichwerti-
x
ger Verpackung transportieren.
Hinweise zur Erstinbetriebnahme beachten.
Elektrischen Anschluss trennen.
6.3
Entsorgung und Verschrottung
6.3.1
Wassergefährdende Stoffe
!
Öle und Fette sowie ölhaltige und fetthaltige Abfälle
(z. B. Filter) sind wassergefährdende Stoffe.
1. Wassergefährdende Stoffe nicht in die Kanalisation
gelangen lassen.
2. Wassergefährdende Stoffe gemäß den geltenden
Vorschriften entsorgen.
6.3.2
ST 600 und Zubehör
ST 600 zerlegen, nach Material sortieren und gemäß
den geltenden Vorschriften entsorgen.
Beissbarth GmbH

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