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Garantie; Ersatzteile - Cuppone Leonardo LN2T Bedienungs- Und Wartungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Garantie

Garantie
• 8.1 Jedes verkaufte Produkt gilt bei der Übergabe als der in
der schriftlichen Auftragsbestätigung angegebenen Menge,
Qualität und Typ entsprechend. Diesbezüglich wird auf Art.
1.2 verwiesen.
• 8.2 Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung dafür, das :
• (a) die Produkte frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern
sind und
• (b) die Produkte eine handelsübliche Qualität aufweisen
(ausgeschlossen der Fall bekannter Mängel oder der
Mängel, die dem Käufer bekannt sein mussten).
• 8.3 Eventuelle versteckte Mängel der Produkte hat der Käufer
innerhalb von 8 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu
rügen, andernfalls verliert er jegliche Ansprüche. Mängel der
Verpackung – auch wenn diese Mängel oder Schäden am
verpackten Produkt verursacht haben sollten – sind hiervon
ausgenommen und sind nach Art. 5.8 im Zeitpunkt der
Übergabe zu rügen.
• Die Mängelrüge hat genaue Angaben zu den mit Mängeln
behafteten Produkten, eine detaillierte Beschreibung des
Mangels, den das Produkt aufweist sowie das Datum der
Produktlieferung und das der Entdeckung des Mangels zu
enthalten.
• Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel des
Produktes vom Käufer zu vertreten ist, wie zum Beispiel im Falle
des fehlerhaften Einbaus des Produktes, der unsachgemäßen
Verwendung des Produktes, der mangelnden Beachtung der
in der Gebrauchs- und Installationsanleitung enthaltenden
Anweisungen und des unbefugten Eingriffes in das Produkt.
Die Garantie deckt den durch den Gebrauch des Produktes
verursachten, normalen Verschleiß nicht.
• Der Verkäufer haftet für die Mängel, die innerhalb eines
Jahres nach der in Punkt 8.12 vorgesehenen Aktivierung der
Garantie auftreten.
• 8.4 Der Verkäufer ist berechtigt, das Produkt selbst oder
durch einen Beauftragten prüfen zu lassen. Werden Mängel
festgestellt, hat der Käufer nach Wahl des Verkäufers Anspruch
auf die Reparatur des Produktes oder auf Ersatz.
• Nachdem der Käufer den Mangel gerügt hat, darf er das
Produkt nicht mehr verwenden, bis der Verkäufer oder
dessen Beauftragter dieses nicht in Augenschein genommen
haben. Sollte der Verkäufer feststellen, dass das Produkt nach
der Mängelrüge weiter verwendet wurde, verliert der Käufer
seinen Anspruch auf Ersatz oder Reparatur.
Ausgabe 0121 - 70702752 REV04
Leonardo Haube - Bedienung und Wartung
• 8.5 Der Ersatz oder die Reparatur erfolgen nach folgenden
Bedingungen:
• a) Der Verkäufer kann die mangelhaften Produkte selbst
oder durch die Übersendung eines Bevollmächtigten an
dem Ort reparieren, an dem sich die Produkte befinden.
• b) Alternativ kann der Verkäufer das mangelhafte Produkt
in seinem Werk oder an einem anderen, vom Verkäufer
gewählten Ort reparieren.
• c) Alternativ kann der Verkäufer sich für den Ersatz der
mangelhaften Produkte entscheiden.
• Für den Fall, dass die Reparatur / der Ersatz nicht möglich
sein sollten, wird der Verkäufer dem Käufer Geld in einer zu
bestimmenden Höhe zurückerstatten, die den gezahlten
Kaufpreis jedoch nicht übersteigen wird. Schadenersatz wird
ausgeschlossen.
• 8.6. Die Kosten der Versendung des Produktes an den vom
Verkäufer für dessen Reparatur gewählten Ort oder des
mangelhaften Produktes zum Zwecke des Ersatzes gehen zu
Lasten des Käufers, der das Produkt auf seine Kosten und sein
Risiko hin an den vom Verkäufer genannten Ort zu versenden hat.
• 8.7 Der Verkäufer haftet weder für indirekte noch für
Folgenschäden und/oder für einen Gewinnausfall, die
dem Käufer aufgrund der Mängel des Produktes entstehen
wie (zum Bespiel, aber nicht auf diese beschränkt) die
Stornierung von Bestellungen durch Kunden, Verzugsstrafen,
Vertragsstrafen oder Entschädigungen jeglicher Art.
• 8.8 Der Verkäufer stellt den Käufer von jeglicher Haftung für
fehlerhafte Produkte bzw. für von diesen verursachte Schäden
frei, es sei denn, die Produkthaftung ist Folge fahrlässiger
Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder ergibt
sich aus einer von ihm begangenen Pflichtverletzung.
• 8.9 Der Verkäufer haftet nicht für Personen- oder
Sachschäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung
des Produkts bzw. durch jegliche Verwendung, Bearbeitung
oder
Umfunktionierung
des
Produktes
werden, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch
entsprechen bzw. die vom Verkäufer zur Verfügung gestellte
Gebrauchsanweisung missachten. Hiervon ausgenommen
ist die grobe Fahrlässigkeit oder der Vorsatz des Verkäufers.
• Der Verkäufer haftet weiterhin nicht für Personen- oder
Sachschäden oder für die Betriebsstörung und einen
vollständigen Betriebsausfall des Produktes, die durch einen
Anschluss des Produktes an ein nicht vorschriftsgemäßes
Stromnetz verursacht werden.
• 8.10 Dem Käufer stehen keinerlei Ansprüche in Bezug auf
andere als in diesem Vertrag geregelte Personen- oder
11
Sachschäden bzw. auf die Entschädigung des entgangenen
Gewinns zu, sei sei denn, die Umstände des Einzelfalls
ergeben, dass der Verkäufer „grob fahrlässig" gehandelt hat.
• 8.11 „Grobe Fahrlässigkeit" umfasst dabei nicht jedes Fehlen
von angemessener Sorgfalt und Sachverstand, sondern
liegt bei einer Handlung oder Unterlassung des Verkäufers
vor, der gemäß dieser entweder deren ernsten Folgen, die
ein sorgfältiger Lieferant normalerweise als wahrscheinlich
eintretend erkannt hätte, unberücksichtigt lässt oder wenn
der Verkäufer sich aus der Handlung oder der Unterlassung
ergebende Konsequenzen absichtlich nicht beachtet.
• 8.12 Damit die vorliegende Garantie greifen kann, muss sie
innerhalb von 48 Stunden nachdem das Produkt installiert
wurde auf der Website www.cuppone.com aktiviert werden.

Ersatzteile

• 9.1 Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer auf dessen
Anfrage hin ab der Lieferung des Produktes 10 Jahre lang
bei der Feststellung der für die Wartung des Produktes
notwendigen Ersatzteile zu unterstützen. Der Verkäufer
ist in jedem Fall nicht für das Fehlen einer Ersatzteilquelle
verantwortlich.
Anwendbares recht und schiedsklausel
• 11.1
Die
auf
der
Geschäftsbedingungen getätigten Verkäufe unterliegen dem
italienischen Recht, dem Recht des Verkäufers.
• 11.2 Die Vertragsparteien schließen die Anwendung des
Wiener Kaufrechts aus.
• 11.3 Die Vertragsparteien werden eventuelle, sich aus
Verkäufen, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
unterliegen,
ergebende
auf eine gütliche Einigung der Schlichtungsstelle des
verursacht
Schiedsgerichts der Handelskammer Mailand unterbreiten.
Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, werden die
Streitigkeiten, welche sich aus Verkäufen ergeben, die
diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen,
eingeschlossen auch nicht vertragliche Streitigkeiten, nach
der Schiedsordnung des Schiedsgerichts Mailand durch
einen Einzelschiedsrichter/drei Schiedsrichter entschieden
werden, die nach der Schiedsordnung zu bestimmen sind.
Das Schiedsgericht entscheidet nach italienischem Recht.
Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Mailand (Italien). Sprache
des Schiedsverfahrens ist Italienisch.
Grundlage
dieser
allgemeinen
Streitigkeiten
im
Hinblick

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