ebenfalls am Ende dieser Gewährleistung.
Jegliche Ansprüche, die bezüglich dieser Gewährleistung geltend gemacht
werden, werden erst gültig, wenn der Kaufbeleg durch den ursprünglichen
Kunden präsentiert wird. Dieser Kaufbeweis kann die originale Rechnung
oder Quittung sein, solange es die Informationen bezüglich des Kaufdatums
und des Namens des Produktmodells enthält.
GEWÄHRLEISTUNGSREPARATUREN
Jegliche Reparaturen, die im Rahmen dieser Gewährleistung getätigt
wurden, können nicht durch Dritte gemacht werden. Von jeglicher
Gewährleistung ausgeschlossen sind Reparaturen oder Schäden, die
Resultat aus solchen Reparaturen durch Dritte und durch Dritte beeinflusst
oder verursacht wurden.
AUSNAHMEN
Folgende Situationen werden von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen:
1. Jegliche Verschleißerscheinungen von Teilen und Bestandteilen, die
durch die normale Produktverwendung entstehen.
2. Risse, Dellen, Kratzer und andere Arten von Oberflächenschäden, die nur
das Aussehen des Produktes beeinträchtigen.
3. Jegliche Fehlfunktion, die durch die unsachgemäße Produktverwendung,
d.h. die den Anweisungen der Bedienungsanleitung nicht entspricht,
entsteht.
4. Wenn die Verwendung und Aufbewahrung des Produktes nicht den
Anweisungen der Bedienungsanleitung entspricht.
5. Die Öffnung des Produkts durch eine dritte Partei, die nicht autorisiert ist,
diese Reparatur zu tätigen.
6. Das Bearbeiten oder Ändern von Teilen oder Komponenten, seien sie
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