9 Außerbetriebsetzung / Recycling
Nach dem Ablauf der Nutzungsdauer muss das RESCUE LIGHT fachgerecht entsorgt werden.
Einzelteile können aber durchaus wieder verwendet werden.
Für die Entsorgung aller Geräteteile und Verpackungsmaterialien gelten die ortsspezifischen
Entsorgungsbedingungen.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß Europäischer Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Umsetzung in nationales Recht
müssen verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Geben Sie defekte Scheinwerfer nur an einer zugelassenen Sammelstelle zurück.
HINWEIS!
Bitte befragen Sie zur Entsorgung des Gerätes Ihren Lieferanten.
Außerbetriebsetzung / Recycling | 27