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Einhaltung Der Emv-Richtlinie; Gewährleistung - Lennox eNeRGy E019NN000NN2M Installation, Betrieb Und Wartung

Hocheffiziente, kompakte luftaufbereitungsgeräte
Inhaltsverzeichnis

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EINFÜHRUNG

EINHALTUNG DER EMV-RICHTLINIE

WARNUNG:
Dieses Gerät entspricht gemäß der EMV-Richtlinie der „Klasse B". Im Industriebereich kann dieses Gerät Funkstörungen erzeugen. In
diesem Fall kann vom Eigentümer verlangt werden, dass er entsprechende Vorkehrungen trifft.
Die Geräte erfüllen die folgenden Normen für besonders schwierige Umgebungsbedingungen:
EN 61000-6-3: Programm für Anwendungen in Wohn- und Geschäftsumgebungen und Bereiche mit leichter Industrie.
-
EN 61000-6-2: Störfest bei industriellen Anwendungen
-
In Emissionsgeräten mit einem Nennstrom I < 75 A:
Bei Maschinen mit einem Verdichter mit variabler Drehzahl liegt das Leerlauf-Kurzschlussverhältnis Rsce bei: 120 (EN 61000-3-12)
-
Bei Maschinen mit einem Verdichter ohne variable Drehzahl liegt das Leerlauf-Kurzschlussverhältnis Rsce bei: 66 (EN 61000-3-12)
-
Die maximal zulässige Netzimpedanz Zmax beträgt: 0,17 (EN 61000-3-11).
-
Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Maschinen sind lediglich auf die Leistung der Verdichter und der verbundenen Geräte zurück-
zuführen. Die Unterschiede bei leitungsgeführter und gestrahlter Störaussendung und Störfestigkeit beeinflussen die Ergebnisse nicht.
F-Gas-RICHTLINIE
BITTE LESEN SIE DAS SICHERHEITSDATENBLATT DES KÄLTEMITTELS VOR ALLEN EINGRIFFEN AN ODER INSTALLATION DER MASCHINE.
Bediener von Kühlgeräten müssen den Verpflichtungen nachkommen, die definiert sind in
Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gas)
Verordnung über Substanzen, die die Ozonschicht abbauen
GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung für das Gerät unterliegt den im Auftrag vereinbarten Gewährleistungsdefinitionen. Es wird vorausgesetzt, dass bei
der Auslegung und Installation der Maschine mit Sachverstand vorgegangen wird. Die Gewährleistung verlischt, wenn:
• Der Service und die Wartung nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen ausgeführt wurden, Reparaturen nicht
von LENNOX-Personal oder ohne vorherige schriftliche Genehmigung von LENNOX ausgeführt wurden.
• Änderungen an der Anlage ohne vorherige schriftliche Genehmigung von LENNOX vorgenommen wurden.
• Einstellungen und Schutzvorrichtungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von LENNOX geändert wurden.
• Nicht originale oder andere als die vorgeschriebenen Kältemittel oder Schmiermittel verwendet werden.
• Die Anlage nicht in Übereinstimmung mit den Installationsanweisungen installiert und/oder angeschlossen worden ist.
• Die Anlage unsachgemäß, falsch, fahrlässig oder nicht in Übereinstimmung mit ihrer Bauart und/oder ihrem
bestimmungsgemäßen Zweck verwendet wird.
• Kein Strömungswächter angebracht worden ist.
• Das Wartungsheft der Maschine ist nicht vollständig oder nicht vorhanden.
Unter diesen Umständen kann LENNOX nicht von Dritten für seine Produkte haftbar gemacht werden.
Falls ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, müssen die Seriennummer der Maschine und die LENNOX-Auftragsnummer
genannt werden.
Die technischen Informationen und Spezifikationen in diesem Handbuch sind nur als Referenz angegeben. Wir behalten uns das
Recht vor, Änderungen jederzeit ohne Vorankündigung oder Verpflichtung zur Nachrüstung gelieferter Produkte vorzunehmen
WARNUNG – Sämtliche technischen Informationen in diesem Handbuch, einschließlich der von uns zu Verfügung gestellten
Zeichnungen und technischen Beschreibungen, verbleiben im Eigentum von LENNOX und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche
Genehmigung durch LENNOX verwendet (außer im Rahmen des Betriebs dieses Produkts), reproduziert, herausgegeben oder
Dritten verfügbar gemacht werden. Die technischen Informationen und Spezifikationen in diesem Handbuch sind lediglich
Referenzwerte. Der Hersteller behält sich das Recht vor, diese ohne Vorankündigung und ohne die Verpflichtung, bereits
verkaufte Geräte entsprechend anzupassen, zu ändern.
eNeRGy-IOM-2020.11-DE
Nichtbeachtung dieser Anforderungen ist eine strafbare Handlung, für die Geldstrafen verhängt werden
können.
Darüber hinaus muss der Versicherungsgesellschaft gegenüber im Störungsfall nachgewiesen werden,
dass das Gerät der F-Gase-Verordnung entspricht und dass alle Maßnahmen unternommen wurden,
um Menschen, Umwelt und Eigentum zu schützen.
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