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iDM iPump A 2-7 Montageanleitung Seite 7

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I mmissi on sor t
Zu ermitteln sind die maßgeblichen Schallimmissi-
onen 0,5 m vor der Mitte des geöff neten Fensters
(außerhalb des Gebäudes) des vom Geräusch am
stärksten Betroff enen schutzbedürftigen Raumes.
Schutzbedürftige Räume nach DIN 4109:1989 sind:
- Wohn- und Schlafräume
- Kinderzimmer
- Arbeitsräume/Büros
- Unterrichts- und Seminarräume
Bei der Lautstärke eines Geräusches setzt die
Gesetzgebung hier an und gibt einen bestimmten
Immissionspegel vor, dessen Einhaltung zu gewäh-
leisten ist.
Be ur tei lun gs pege l L
Der Beurteilungspegel entspricht dem auf einen be-
stimmten Zeitraum bezogenen energie-äquivalenten
Dauerschallpegel. Der Beurteilungs-pegel wird für die
Beurteilungszeiten Tag (06:00-22:00 Uhr) und Nacht
(22:00-06:00 Uhr) getrennt ermittelt. Die Betriebsdau-
er der Wärmepumpe hat wesentlichen Einfl uss auf
den resultierenden energieäquivalenten Dauerschall-
pegel. Ist die Wärmepumpe im Vergleich zum Dau-
erbetrieb von 16 h nur 4 Stunden am Tag in Betrieb,
so reduziert sich der Beurteilungspegel um 6 dB.
Der energieäquivalenten Dauerschallpegel allein ist
aber nicht ausreichend, um die Störwirkung eines
Geräusches
zu
charakterisieren.
wird Lärm als besonders störend empfunden, wenn
einzelne Töne hervortreten oder das Geräusch sehr
unregelmäßig (impulshaltig) auftritt. Für jede dieser
beiden Eigenschaften eines Geräusches vergibt
man deshalb bei Bedarf einen Zuschlag. Zusätzlich
werden Tageszeiten mit erhöhter Empfi ndlichkeit be-
rücksichtigt. In der TA Lärm sind folgende Zuschläge
vorgesehen:
Ton- und Informationshaltigkeit
Impulshaltigkeit
Tageszeiten mit erhöhter
Empfi ndlichkeit
(C) IDM ENERGIESYSTEME GMBH
r
Üblicherweise
3 oder 6 dB
0,3 oder 6 dB
6 dB
Montageanleitung iPump A 2-7, 3-11
Addiert man die notwendigen Zuschläge auf den
Immissionspegel der jeweiligen Teilzeiten, so erhält
man den Beurteilungspegel L
Der ermittelte Beurteilungspegel kann schließlich
mit den gesetzlichen Richtwerten (z.B. der TA Lärm)
verglichen werden.
Immissionsrichtwerte (IRW) für Immissionsorte au-
ßerhalb von Gebäuden:
Gebietseinstufung
Industriegebiet
Gewerbegebiet
Kern-, Dorf- und
Mischgebiet
Wohn- und Klein-
Siedlungsgebiet
.
Wohngebiet
Kurgebiet
Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäu-
den oder bei Körperschallübertragungen betragen
die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel
für betriebsfremde schutzbedürftige Räume:
IRW - Tag:
35 dB(A)
IRW - Nacht: 25 dB(A)
Die Berechnung des Beurteilungspegels nach TA
Lärm kann mit dem IDM-Schallrechner durchge-
führt werden. Dieser steht unter folgendem Link
bereit:http://www.idm-energie.at/de/
Ti pp s fü r di e Au fs t el l u ng vo n Wär me pu m pe n
-
-Die Refl exionsfl ächen so gering wie möglich
halten
- Aufstellung auf schallharten Bodenfl ächen und in
Geländesenken vermeiden
- Die Entfernung zum Immissionsort soll so groß
wie möglich sein
- Ausblasen der Luft unmittelbar zum Nachbarn
bzw. zum lärmempfi ndlichen Bereich vermeiden
- Direktes Anblasen von Wänden oder Mauern
vermeiden => Schallrefl exion
Schalltechnische Beurteilung
.
r
IRW-Tag
IRW-Nacht
70 dB(A)
70 dB(A)
65 dB(A)
50 dB(A)
60 dB(A
45 dB(A)
55 dB(A)
40 dB(A)
50 dB(A)
35 dB(A)
45 dB(A)
35 dB(A)
9
10
11
12
13
7

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Diese Anleitung auch für:

Ipump a 3-11

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