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Wartung
Alle Wartungsarbeiten sind durch Sachkundige auszuführen. Sämtliche Arbeiten dürfen nur an der
unbelasteten und stromlosen Seilwinde durchgeführt werden (Last absetzen, Netzstecker ziehen oder
Netzschalter ausschalten und sichern).
6.1
Prüf- und Wartungsarbeiten
Der Einsatz der Seilwinde ist nach UVV „Winden, Hub- und Zuggeräte" DGUV Vorschrift 54 §23 einzustufen. Durch
einen Sachkundigen sind die Geräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen prüfen zu
lassen. Die Seilwinden sind typgeprüft. Die dynamischen und statischen Prüfungen gemäß EG-Maschinenrichtlinie
wurden vom Hersteller durchgeführt.
Die Geräte und Tragkonstruktionen sind durch einen Sachkundigen jährlich einmal prüfen zu lassen.
Sachkundige sind Kundendienstmonteure des Herstellers oder besonders ausgebildetes Fachpersonal.
Die angegebenen Intervalle sind Richtwerte, die bei schweren Einsatzbedingungen (Mehrschichtbetrieb, starke
Staubbelastung) zu verkürzen sind.
Die durchgeführten Wartungs- und Reparaturarbeiten sind im Prüfbuch zu dokumentieren.
Gesamtzustand
Funktionsprüfung
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Bremse: Bremsweg mit Last
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Endschalter: Abschaltung oben, unten
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Seil: Knicke, Drahtbrüche (DIN 15020 Bl.2),
Rost, Wickelzustand
Wartung/Einstellen
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Bremse: Luftspalt kontrollieren
Seil schmieren
Allgemeine Kontrollen
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Schraubverbindungen
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Sicherungselemente
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Lasthaken
Elektrische Steuerung
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Anschlusskabel: Knicke, Isolierung,
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Steuertaster: Beschädigung, Funktionen,
Not-Halt und sämtliches elektrisches Zubehör
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Steuerung: Beschädigung, Dichtung
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Kontrolle des Endschalters
Tabelle 2: Übersicht Prüf- und Wartungsarbeiten
Prüfung
täglich
3 Monate
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jährlich
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