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Bedienhinweise und Bedienverbote
5.1
Bedienhinweise
Beim Einsatz der Seilwinden sind die EU-Richtlinien, harmonisierten Normen und landesspezifischen
Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Während der Inbetriebnahme ist zu prüfen, ob sich für den entsprechenden Einsatzzweck ausreichend Seil auf der
Seiltrommel befindet. In der unteren Hakenstellung müssen sich noch mindestens vier Seilwindungen auf der
Seiltrommel befinden. Der Lasthaken muss den Boden erreichen. Vergleichen Sie dazu die im Prüfbuch angegebene
Seillänge.
Wird festgestellt, dass die Seillänge nicht ausreicht, darf die Seilwinde nicht in Betrieb genommen werden.
Weiterhin gelten folgende Sicherheitshinweise:
•
der Gefahrenbereich der Seilwinde ist abzusperren und mit dem Schild "Vorsicht Bauaufzug" zu
kennzeichnen
•
zur schwebenden Last und dem Anschläger ist ständig Sichtkontakt zu halten
•
in Arbeitspausen ist die Last abzusetzen und der Hauptschalter auszuschalten
•
jeglicher Aufenthalt unter schwebenden Lasten ist verboten
•
Durchführung von Reparaturen darf nur durch sachkundige Personen erfolgen
•
bei Situationen in denen Personen oder Transportgüter durch die Hub- oder Senkbewegung gefährdet sind, sind
durch die Betätigung des NOT-Halt-Tasters die Bewegung zu unterbrechen und die Gefährdung zu beseitigen.
5.2
Bedienverbote
•
Inbetriebnahme vor Funktionsprüfung und ohne Unterweisung
•
Transport von Personen
•
Bewegung größerer Lasten als Nennlast
•
Schrägziehen von Lasten
•
Losreißen von Lasten bzw. Gegenständen
•
Heben mit pendelnder Last
•
Aufenthalt von Personen unter der Last
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Transport feuerflüssiger Massen
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Betrieb mit defektem Seil
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Betrieb bei entsprechend der Schaltersymbole gegenläufiger Lastbewegung
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Betriebsmäßiges Anfahren der Endschalter
•
Nutzung nach Überschreitung des Wartungstermins
•
Tippbetrieb
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