2 Sicherheit
Warnung
Wichtige Sicherheitsanweisungen
Für die Sicherheit von Personen ist es wichtig, diesen Anweisungen Folge zu leisten.
Diese Anweisungen sind aufzubewahren.
2.1 Zuständigkeit
Montage der Anlage:
Instruktion des Betreibers:
Bedienung der Anlage:
Instandhaltung und Funktionskontrolle:
Jährliche Prüfung und Abnahme:
Fachkundige sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende
Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Türen aufweisen und mit den einschlägigen Unfallver-
hütungsvorschriften, Richtlinien, Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut
sind, dass sie den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Türen beurteilen können.
Die Instandhaltung von elektronischen Bauelementen ist durch eine Elektrofachkraft auszuführen.
2.2 Bestimmungsgemässe Verwendung
Das Produkt inklusive der zugehörigen Komponenten ist zur Automatisierung von Drehflügeltüren für
Personendurchgänge vorgesehen. Der Antrieb darf nur innerhalb bzw. auf der Innenseite von Gebäu-
den in trockener Umgebung installiert werden.
• Die Verwendung an Brandschutztüren darf erst erfolgen, wenn die Eignung dafür nach den lokalen
Vorschriften nachgewiesen ist.
• Montage-, Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Inbetriebnahme des Antriebs dürfen
nur durch eine fachkundige Person durchgeführt werden. Diese fachkundige Person ist ebenfalls für
die Sicherheit von Benutzern oder Dritten verantwortlich.
• Die Bedienung des Drehflügeltürantriebs darf nur durch entsprechend eingewiesene Personen unter
Berücksichtigung der Betriebsanleitung durchgeführt werden. Diese eingewiesene Personen ist
ebenfalls für die Sicherheit von Benutzern oder Dritten verantwortlich.
• Die Türanlage kann von Personen mit beeinträchtigten körperlichen, sensorischen oder mentalen Fä-
higkeiten genutzt werden, sofern diese von der für ihre Sicherheit zuständigen Person entweder beauf-
sichtigt werden oder hinsichtlich der sicheren Nutzung und möglicher Risiken angeleitet worden sind.
• Kinder müssen beaufsichtigt werden, um sicherzustellen, dass sie nicht im Bereich der Anlage
spielen und die vorhandenen Bedienelemente nicht bedienen.
2.3 Sachwidrige Verwendung
Für Schäden die bei unsachgemässer Verwendung, bei Nichtbeachten der Instandhaltungsvorschriften
(siehe Kapitel 7) oder eigenmächtiger Änderung der Anlage entstehen, schliesst der Hersteller der
Anlage jegliche Haftung aus.
• Jegliche Umnutzung der Anlage (z. B. andere Nutzergruppe) ist ohne eine neue Risikobewertung
(durch fachkundige Person) und den daraus abgeleiteten Massnahmen unzulässig.
• Bauliche Änderungen im Gefahrenbereich der Türanlage ohne neue Risikobewertung (durch fach-
kundige Person) und den daraus abgeleiteten Massnahmen sind unzulässig.
Fachkundige Person eines TORMAX Vertriebspartners
Fachkundige Person eines TORMAX Vertriebspartners
Betreiber oder vom Betreiber eingewiesene Person
Betreiber oder vom Betreiber eingewiesene Person.
Fachkundige Person eines TORMAX Vertriebspartners
Betriebsanleitung TORMAX 1102/1201 T-1661 d
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