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Allgemeine Sicherheitsbestimmungen - Lipco Hera Originalbetriebsanleitung

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Betriebsanleitung

4. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

Der Betrieb von fahrbaren Pflanzenschutzgeräten bringt Gefahren mit
sich. Deshalb sind die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen zu
beachten:
− Vor Inbetriebnahme die Bedienungsanleitung und Sicherheitshin-
weise lesen und beachten!
− Niemals Schutzvorrichtungen entfernen oder verändern!
− Sich niemals zur Reparatur oder Kontrolle unter das nicht gesi-
cherte Gerät begeben!
− Wartungs- und Pflegearbeiten nur im abgeschalteten Zustand be-
treiben!
− Den Sicherheitsabstand einhalten!
− Achtung! Arbeitsbereich nicht bei sich drehender Gelenkwelle des
Anbaugerätes betreten! Es besteht erhöhtes Unfallrisiko im Fall ei-
ner Berührung. Zu ihrer Sicherheit dürfen Sie keine weite Kleidung
tragen, lose Kleidung (z.B. Schals) vermeiden!
− Der
GT « Hera »
standgesetzt werden, die hierin geschult und über die Gefahren
unterrichtet sind!
− Betreiben der Maschine von Kindern, Jugendlichen oder Personen
unter 18 Jahren / unter Alkohol-/ Drogen- oder Medikamentenein-
fluss, ist nicht zulässig.
− Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonsti-
gen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizi-
nischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind einzuhalten!
Die am Gerät angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben
wichtige Hinweise für den gefahrlosen Betrieb; die Beachtung dient
Ihrer Sicherheit!
− Unbeteiligte Personen dürfen sich nicht im Arbeitsbereich der Ma-
schine aufhalten. Die Größe des Arbeits-/Sicherheitsbereiches
hängt von der Art des Anbaugerätes ab. Siehe dortiger Hinweis.
GT « Hera »
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darf nur von Personen benutzt, gewartet und in-
von Kindern fernhalten.
09.50000-01-DE BA Geräteträger Hera / 02.01.2020
Geräteträger « Hera »

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