9.1 Garantiebedingungen
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Die Garantie von Husqvarna
Funktionsfähigkeit dieses Geräts für einen Zeitraum von
2 Jahren ab dem Kaufdatum. Die Garantie deckt
gravierende Material- und Herstellungsfehler ab. In der
Garantiezeit wird das Gerät kostenlos ersetzt bzw.
repariert, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
•
Das Gerät und die Ladestation dürfen nur in
Übereinstimmung mit den Anweisungen in dieser
Bedienungsanleitung verwendet werden. Diese
Herstellergarantie hat keine Auswirkungen auf die
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem
Händler/Einzelhändler.
•
Es darf vom Benutzer bzw. durch nicht berechtigte
Dritte kein Versuch unternommen werden, das
Gerät zu reparieren.
Nicht von der Garantie abgedeckt sind beispielsweise
folgende Schäden:
•
Schäden, die durch eingedrungenes Wasser bei
Verwendung eines Hochdruckreinigers oder durch
das Eintauchen in Wasser verursacht werden, z. B.
wenn sich aufgrund starker Regenfälle
Wasseransammlungen bilden.
•
Schäden durch Blitzschlag.
•
Schäden durch nicht ordnungsgemäße Lagerung
des Akkus oder durch falschen Umgang mit dem
Akku.
•
Schäden aufgrund der Nichtverwendung eines
Originalakkus von Husqvarna.
•
Schäden, die durch die Verwendung von Nicht-
Originalersatzteilen und Zubehör von Husqvarna,
wie Klingen und Installationsmaterial, entstanden
sind.
•
Schäden am Schleifenkabel.
•
Schäden durch nicht-autorisierte Änderungen oder
Eingriffe in das Gerät oder Netzteil.
Die Klingen und Räder sind Verschleißteile und fallen
nicht unter den Geltungsbereich dieser Garantie.
Sollten Sie eine Störung Ihres Husqvarna-Geräts
feststellen, setzen Sie sich bitte mit dem Husqvarna-
Kundenservice in Verbindung. Bitte halten Sie die
Quittung und die Seriennummer des Geräts bereit, wenn
Sie mit dem Husqvarna-Kundenservice Kontakt
aufnehmen.
56 - Gewährleistung
9 Gewährleistung
gewährleistet die
1439 - 006 - 15.10.2020