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Konformitätserklärung; Garantie; Nach Der Garantie - BOMANN KS 351 CB Bedienungsanleitung

Kartoffelschäler
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Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die Firma C. Bomann GmbH, dass sich das Gerät
KS 351 CB in Übereinstimmung mit den grundlegenden Anfor-
derungen, der europäischen Richtlinie für elektromagnetische
Verträglichkeit (2004/108/EG) und der Niederspannungsrichtlinie
(93/68/EWG und 2006/95/EG) befi ndet.
Wir übernehmen für das von uns vertriebene Gerät eine Garan-
tie von 24 Monaten ab Kaufdatum (Kassenbon).
Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir unentgeltlich die Män-
gel des Gerätes oder des Zubehörs, die auf Material- oder Her-
stellungsfehler beruhen, durch Reparatur oder, nach unserem
Ermessen, durch Umtausch. Garantieleistungen bewirken weder
eine Verlängerung der Garantiefrist, noch beginnt dadurch ein
Anspruch auf eine neue Garantie!
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg. Ohne diesen Nachweis
kann ein kostenloser Austausch oder eine kostenlose Reparatur
nicht erfolgen.
Im Garantiefall geben Sie bitte das komplette Gerät in der
Originalverpackung zusammen mit dem Kassenbon an Ihren
Händler.
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißtei-
len, als auch Reinigung, Wartung oder der Austausch von
Verschleißteilen, fallen nicht unter die Garantie und sind deshalb
kostenpfl ichtig!
Die Garantie erlischt bei Fremdeingriff.

Nach der Garantie

Nach Ablauf der Garantiezeit können Reparaturen kostenpfl ich-
tig vom entsprechenden Fachhandel oder Reparaturservice
ausgeführt werden.
Service Anschrift
C. Bomann GmbH
Heinrich-Horten-Str. 17
D-47906 Kempen/Germany
6
05-KS 351 CB.indd 6

Garantie

Bedeutung des Symbols „Mülltonne"
Schonen Sie unsere Umwelt, Elektrogeräte gehören nicht in den
Hausmüll.
Nutzen Sie die für die Entsorgung von Elektrogeräten vorgese-
henen Sammelstellen und geben dort Ihre Elektrogeräte ab, die
Sie nicht mehr benutzen werden.
Sie helfen damit die potenziellen Auswirkungen, durch falsche
Entsorgung, auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit
zu vermeiden.
Sie leisten damit Ihren Beitrag zur Wiederverwertung, zum
Recycling und zu anderen Formen der Verwertung von Elektro-
und Elektronik-Altgeräten.
Informationen, wo die Geräte zu entsorgen sind, erhalten Sie
über Ihre Kommunen oder die Gemeindeverwaltungen.
15.11.2007 12:17:31 Uhr
30.10.2007 12:17:31 U

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