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Normen Für Die Gültigkeit Der Garantie; Garantieleistung; Ausschlüsse; Verantwortung Des Herstellers - Gibus CLICK ZIP 9 Benutzer- Und Wartungshandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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Code MUT 095
Rev. 1
12.6
NORMEN FÜR DIE GÜLTIGKEIT DER GARANTIE
Das Produkt darf ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Bedienungs- und
Wartungsanweisungen müssen beachtet werden. Die obligatorische Wartung muss innerhalb der
angegebenen Frist durchgeführt werden, um die Garantie auf 5 Jahre zu verlängern. Die Installation und
die obligatorische Wartung dürfen ausschließlich von einem Fachmann von Gibus durchgeführt werden.
Installation und Wartung müssen in der vorliegenden Garantieerklärung registriert werden (Ausfüllen der
Wartungstabelle im Anhang des vorliegenden Handbuchs). Es dürfen nur elektrische und elektronische Teile
(Motoren, Antriebe, Schalter) von Gibus S.p.A. für die Pergola mit Tuchpaket/die bioklimatische Pergola/die
Spannmarkise verwendet werden.
Jede Markise und jede Pergola von GIBUS ist einzigartig, eindeutig identifizierbar und rückverfolgbar
dank eines Hologramms mit der Marke GIBUS in 3D, einschließlich einer eindeutigen alphanumerischen
Seriennummer. Alle Produkte von GIBUS werden mit einem Hologramm geliefert. Das Hologramm GIBUS
"garantiert die Garantie" und die Übereinstimmung mit den Vorschriften und Bestimmungen in diesem Kapitel
und im gesamten Bedienungs- und Wartungshandbuch. Die Garantie GIBUS kann nur dann in Anspruch
genommen werden, wenn die "Seriennummer" vorgelegt wird, zusammen mit der Bescheinigung der
korrekten Installation, die vom GIBUS Fachmann bei der Installation ausgestellt wird.
12.7
AUSSCHLÜSSE
Der Garantieanspruch verfällt bei unsachgemäßem Gebrauch des Produktes (siehe bestimmungsgemäße
Verwendung des Produkts), insbesondere, wenn dieses im kommerziellen, industriellen oder professionellen
Bereich Anwendung findet. Nicht von der vorliegenden Garantie gedeckt werden Nichtkonformitäten, die
durch Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit oder bei Gebrauch (z.B. Nichtbeachtung der Anweisungen für den
korrekten Gebrauch der produkt), Installation oder Wartung durch Unbefugte, oder Transportschäden verursacht
worden sind, d.h. durch Umstände, die nicht auf Herstellungsfehler u/o eine Nichtkonformität des Produktes
zurückzuführen sind. Insbesondere verfällt der Garantieanspruch auch bei unsachgemäßem Gebrauch des
Produkts bei Wind, Regen, Hagel, Schnee u/o anderen kombinierten Ereignisse, Nachgeben vom Mauerwerk, an
dem die Struktur/Pergola/Markise verankert worden sind, Manipulation vom Produkt (*), Installation, Demontage
und Wartung, die nicht durch einen Fachmann von Gibus oder nicht nach allen Regeln der Kunst durchgeführt
worden sind, nicht fristgerechte Durchführung der obligatorischen Wartung und Verwendung von anderen als
den Originalersatzteilen von Gibus.
(*) Die Durchführung von Änderungen und das Umbauen oder Manipulieren vom Produkt während der
Installation sowie vor und nach der Installation ohne schriftliche Genehmigung durch die Firma GIBUS SpA
sind verboten. Das Montieren von Teilen oder Bauteilen (einschließlich Motoren oder automatischen Antrieben),
die nicht ausdrücklich schriftlich von der Firma GIBUS SpA empfohlen sind, ist nicht zulässig. Das Anbringen
von seitlichen Verschlusssystemen oder von Fenstern oder Türen oder von Zubehör anderer Hersteller, die
nicht im Katalog stehen und für die keine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von GIBUS vorliegt, ist nicht
zulässig. Die Anbringung und Installation anderer Teile oder Komponenten oder seitlicher Verschlusssysteme,
die nicht ausdrücklich genehmigt sind, an den Strukturen, Pergolen und Markisen von GIBUS kann die
Funktionstüchtigkeit dieser Produkte, die Stabilität der Struktur selbst sowie den Windwiderstand und die
Beständigkeit gegen Witterungseinflüsse im Allgemeinen und die Lebensdauer der Produkte beeinträchtigen.
Bei Nichtbeachtung der oben genannten Vorschriften verfällt der Garantieanspruch und die Firma GIBUS SpA
kann in keiner Weise haftbar gemacht werden.
Für weitere Garantieausschlüsse wird auf die verschiedenen Kapitel des vorliegenden Handbuches verwiesen.
12.8
VERANTWORTUNG DER HERSTELLERS
Der Hersteller lehnt jede Verantwortung für Schäden an Personen, Haustieren oder Dingen, bei
Nichtbeachtung der Anweisungen dieses Handbuches und der Vorsichtsmaßnahmen, sowie bei
unsachgemäßem Gebrauch und Wartung des Produktes, ab.
12.9
ABSCHLIESSENDE BEMERKUNGEN
Diese Garantie wird ausgestellt durch:
Gibus S.p.A.
via Einaudi 35 35030
Saccolongo (PD) - ITALIA
Für alle Streitigkeiten wird der Gerichtsstand Padova, Italien genannt.
www.gibus.com
BENUTZER- UND WARTUNGSHANDBUCH
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