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Kapitel 12: Garantie 5 Jahre (Eu-Länder + Schweiz); Garantie; Dauer; Spruch Des Art.133 Des Verbrauchergesetzes Gesetzgebung 206/2005 - Gibus CLICK ZIP 9 Benutzer- Und Wartungshandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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KAPITEL 12: GARANTIE 5 JAHRE (EU-Länder + Schweiz)
Die vorliegende Garantie entspricht dem abkommen nach Art. 133 des Konsumentenschutzgesetzes
Gesetzesverordnung Nr. 206/2005 Mit der vorliegenden Garantie werden auf keine Weise die Rechte des
Konsumenten in Bezug auf den Verkauf von beweglichen Gütern beeinträchtigt. Der Kunde kann daher immer
auf die zuvor genannte Gesetzesverordnung zurückgreifen und sein recht gültig machen..
Für Länder außerhalb der EU ist der Importeur bzw. Händler des jeweiligen Landes für die Garantie
verantwortlich.
12.1
GEGENSTAND DER GARANTIE
Markisen vom Modell CLICK ZIP mit den, wie in der gültigen Preisliste/Katalog beschriebenen Eigenschaften.
Die Charakteristiken der Gewebe werden in den „Informationen für den Verbraucher", den gültigen
Stoffmustern von Gibus beigelegt, angegeben.
12.2

DAUER

Auf das Produkt wird eine Garantie von 24 Monaten ab Kaufdatum gewährt. Um Garantieanspruch zu
erheben, muss der Kunde schriftlich den Defekt innerhalb von 2 Monaten ab dessen Auftreten dem Händler
melden und die Wartung ordnungsgemäß durchgeführt haben.
AUSDEHNUNG DER DAUER
In Abänderung der neuen Gesetzgebung dehnt Gibus S.p.A. die Garantie auf seine Produkte bis auf 5
Jahre ab Kaufdatum, unter Beachtung der folgenden Bestimmungen, aus:
- Obligatorische Wartung innerhalb des 2° Jahrs ab Montagedatum; durchgeführt durch einen Spezialisten
Gibus. Der Kunde trägt die Kosten für die Anreise und die Arbeitsstunden des Technikers. Die Garantie für
das 3° 4° und 5° Jahr besteht nur auf den Ersatz der Bestandteile, welche von Gibus S.p.A. als schadhaft
betrachtet werden und nicht auf die Kosten für Arbeitszeit, Demontage, Montage und Transport.
Die Garantie für das 3° 4° und 5° Jahr sieht keinen Schadenersatz für Personen- oder Sachschaden vor.
Im 3° Jahr deckt die Garantie 60% des Sachwertes ab.
Im 4° Jahr deckt die Garantie 50% des Sachwertes ab.
Im 5° Jahr deckt die Garantie 35% des Sachwertes ab.
Das Modell CRISTAL, wenn vorhanden, wird von der Ausdehnung der Garantie ausgeschlossen.
12.3
ART.133 DES VERBRAUCHERGESETZES, GESETZGEBUNG 206/2005
Im Falle von Konformitätsdefekten des Produktes kann der Verbraucher den Verkäufer ersuchen eine Reparatur
oder den Ersatz des Produktes durchzuführen. Wenn der angefragt Schadenersatz des Kunden, nach Art.
133 des Verbraucherschutzgesetzes 206/2005, objektiv unmöglich oder zu kostspielig für den Verkäufer sein
sollte, kann der Verkäufer auf eine alternative Wiedergutmachung zurückgreifen. Auf jeden Fall wird nach Art.
133 des Verbraucherschutzgesetzes 206/2005 Komma 10, festgelegt, dass ein leichter Konformitätsdefekt,
für welchen es objektiv unmöglich oder zu kostspielig für den Verkäufer erscheint den oben beschriebenen
Schadensersatz zu beschaffen, gibt dies dem Konsumenten nicht das Recht den Kaufvertrag aufzulösen.
12.4
„OHNE KOSTEN"
Der Verkäufer garantiert eine kostenlose Reparatur von nicht konformen Produkten. Der Konsument muss,
durch Vorlage eventueller Lieferschein oder anderer Unterlagen (Kassenzettel, Rechnung oder ähnliches)
vorweisen können, dass die Garantie noch aufrecht ist.
12.5

TERRITORIALE AUSDEHNUNG

Die Garantie ist für Lieferungen innerhalb der Europäischen Union gültig. (EU-Länder + Schweiz).
38
50
Seite
von
BENUTZER- UND WARTUNGSHANDBUCH
Code MUT 095
Rev. 1
www.gibus.com

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