Gewährleistung
Unsere Artikel sind selbstverständlich mit den gesetzlich
vorgeschriebenen 24 Monaten Gewährleistung ausgestat-
tet. Sollten Sie einen berechtigten Gewährleistungsan-
spruch geltend machen wollen, so wenden Sie sich immer
an Ihren Händler, der Gewährleistungsgeber und für die
Abwicklung zuständig ist.
Während dieser Zeit werden evtl. auftretende Funktions-
mängel sowie Fabrikations- oder Materialfehler kostenlos
von uns behoben. Weitergehende Ansprüche z. B. bei
Folge schäden, sind ausgeschlossen.
Der Transport zu uns muss frei erfolgen, der Rücktransport
zu Ihnen erfolgt ebenfalls frei. Unfreie Sendungen können
nicht an genommen werden.
Für Transportschäden und Verlust Ihrer Sendung können wir
keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen eine ent sprech-
ende Versicherung.
Senden Sie Ihre Geräte an die für das jeweilige Land
zu ständige Servicestelle.
Zur Bearbeitung ihrer Gewährleistungsansprüche
müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
• Legen Sie Ihrer Sendung den Kaufbeleg (Kassenzettel)
bei.
• Die Geräte wurden gemäß der Bedienungsanleitung be
trieben.
• Es wurden ausschließlich empfohlene Stromquellen und
original robbe-Zubehör verwendet.
• Feuchtigkeitsschäden, Fremdeingriffe, Verpolung, Über
las tungen und mechanische Beschädigungen liegen nicht
vor.
• Fügen Sie sachdienliche Hinweise zur Auffindung des
Fehlers oder des Defektes bei.
Postbestimmungen
Die Richtlinie R&TTE (Radio Equipment & Telecommuni-
cations
Terminal Equipment) ist die neue europäische Direktive
für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtun-
gen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Mit der R&TTE-Richtlinie ist unter anderem das Inverkehr-
bringen, sowie die Inbetriebnahme von Funkanlagen in der
Europäischen Gemeinschaft festgelegt. Eine wesentliche
Änderung ist die Abschaffung der Zulassung. Der Hersteller
bzw. Importeur muss vor dem Inverkehrbringen der Funk-
anlagen diese einem Konformitäts bewertungsverfahren
unterziehen und danach bei den entsprechenden Stellen
notifizieren (anmelden). Als Zeichen, dass die Geräte den
gültigen Europäischen Normen entsprechen, wird das CE-
Zeichen angebracht. Bei Sendefunk anlagen ist zusätzlich
ein Ausrufezeichen anzubringen, als Zeichen dafür, dass
die nutzbaren Frequenzen in Europa (noch) nicht einheit-
lich sind. Diese Kennzeichnung ist für alle Länder in der
Europäischen Union gleich.
Weitere Länder wie Schweiz, Norwegen, Estland und
Schweden haben diese Richtlinie ebenfalls übernommen.
In all diesen Ländern ist Ihre Fernsteueranlage notifiziert
(d.h. zugelassen) und kann dort sowohl verkauft als auch in
Betrieb genommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für eine
den Richtlinien entsprechende Funkanlage bei Ihnen, dem
Anwender liegt.
konformitätserklärung
Hiermit erklärt die robbe modellsport GmbH & co. kG,
dass sich dieses Gerät in übereinstimmung mit den
grundlegenden Anforderungen und anderen relevan-
ten Vorschriften der entsprechenden cE Richtlinie
befindet. Die original-konformitätserklärung finden Sie
im internet unter www.robbe.com, bei der jeweiligen
Gerätebeschreibung durch Aufruf des Logo-Buttons
„conform".