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Kapitel Ii: Sicherheitsbestimmungen; Allgemeine Sicherheitsbestimmungen; Instruktionspflicht, Betriebsfremde Personen, Kinder - Hargassner NEO-NHV 30 Bedienungsanleitung

Stuckholzanlage
Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

1.1

Instruktionspflicht, betriebsfremde Personen, Kinder

Tod, Verletzungen, Beschädigungen durch unsachgemäße Tätigkeit
• Sicherheitshinweise an der Anlage und in der Bedienungsanleitung beachten
• Vor Inbetriebnahme Bedienungsanleitung lesen.
• Arbeiten an der Anlage nur durch qualifiziertes und erfahrenes Personal.
• Anlagenverantwortlichen festlegen
• Betriebsfremde, nicht berechtigte oder nicht geschulte Personen von der Anlage und
• Keine Weitergabe der Zutrittcodes für die Steuerung.
• Gesetzlich zulässiges Mindestalter des Personals beachten.
• Verbotsschild am Heizraum und beim Lagerraum positionieren.
1.2
Maßnahmen vor der Inbetriebnahme durch den Anlagenbetreiber
HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft

Kapitel II: Sicherheitsbestimmungen

dem Lagerraum fernhalten
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Anlage dürfen nur von einer Elektro-
fachkraft gemäß den elektrotechnischen Regeln vorgenommen werden.
Arbeiten an hydraulischen Einrichtungen dürfen nur von Personal mit speziellen
Kenntnissen und Erfahrungen im Heizungs- und Rohrleitungsbau vorgenommen
werden.
• Die behördlichen Vorschriften zum Betreiben von Anlagen und die
Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
• Kontrollen vor Inbetriebnahme durchführen.
Siehe „Kontrollen vor Inbetriebnahme" auf Seite 13.
• Kontrollen vor dem Einschalten durchführen.
Siehe „Überprüfungen vor dem Einschalten" auf Seite 14.
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
Sicherheitsbestimmungen
G E F A H R
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Diese Anleitung auch für:

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