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Kapitel Iv: Reinigung Und Wartung; Wartungsvertrag - Hargassner NEO-NHV 30 Bedienungsanleitung

Stuckholzanlage
Inhaltsverzeichnis

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Brand- und Explosionsgefahr durch leicht entflammbare Stoffe
Brandgefahr durch Restglut
Staub- und Rauchentwicklung durch Undichtheit der Anlage
Beschädigungen der Anlage durch minderwertiges Heizmaterial
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Wartungsvertrag

HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft

Kapitel IV: Reinigung und Wartung

• Keine entzündlichen Sprays auf heiße Oberflächen sprühen.
(zum Beispiel: Schmieren von beweglichen Teilen im Brennraum)
 Die Sprühtropfen können explosionsartig verbrennen.
• Keine brennbaren Schmiermittel verwenden.
• Anlage (Brennraum) auskühlen lassen.
• Vor dem Reinigen die Asche abkühlen lassen
• Dichtflächen ausschließlich mit trockenen, weichen Tüchern (kratzfrei) und
Industriealkohol reinigen.
• Reinigungsmittel muss vor der Inbetriebnahme verdunstet sein
• Die Reinigungsintervalle verkürzen sich bei minderwertigem Heizmaterial.
 Bei normalem Betrieb können Risse im Schamott entstehen. Hierbei handelt
es sich um Spannungsrisse, die eine Dehnfuge bilden. Diese Rissbildung ist
wichtig und führt zu keiner Funktionsbeeinträchtigung. Es ist daher auch kein
Garantieanspruch gegeben.
 Die angegebenen Wartungs- und Reinigungsintervalle sind für den sicheren
und sauberen Betrieb der Anlage notwendig. Landesrechtliche Bestimmun-
gen und die daraus resultierenden Überprüfungs- und Kehrfristen des
zuständigen Rauchfangkehrers sind zu beachten.
 Empfehlung: Die Einhaltung der angegebenen Reinigungsintervalle gewähr-
leistet den einwandfreien Betrieb der Anlage.
Siehe „Reinigung vor jedem Abbrand / vor jedem dritten Abbrand" auf
Seite 67.
Siehe „Jährliche Reinigung und Wartung" auf Seite 70.
Bei Abschluss eines Wartungsvertrags mit der Hargassner Ges mbH erfolgt die
jährliche Reinigung im Zuge der jährlichen Wartung von Hargassner autori-
siertem Personal.
Je nach Länderverordnung ist in regelmäßigen Abständen eine Wartung durch
den Hersteller durchzuführen. Die Wartung hat durch den Hersteller oder von
geschulten autorisierten Personen zu erfolgen.
 Für einen optimalen Betrieb der Anlage ist es notwendig, eine umfangreiche
Reinigung durchzuführen
 Mindestens einmal im Jahr oder alle 2500 - 3000 Betriebsstunden
 Bei der Störungsmeldung nach den eingestellten Betriebsstunden
 Die Reinigungsintervalle verändern bzw. verkürzen sich je nach der Brenn-
stoffzusammenstellung bei minderwertigem Heizmaterial
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
Reinigung und Wartung
G E F A H R
A C H T U N G
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Diese Anleitung auch für:

Neo-nhv 45Neo-nhv 40Neo-nhv 35

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