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Lenovo ThinkCentre e51 Kurzübersicht Seite 78

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GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den
folgenden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit
oder in Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem Kun-
den gegenüber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Ver-
trag oder auf Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im
Wesentlichen die gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmali-
ges Verschulden betrachtet.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind,
hat er Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kun-
den gegenüber.
1. Lenovo haftet unbegrenzt für:
a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo
b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des "Sale of Goods Act
2. Lenovo haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen
Lenovo nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen
nur, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo
insgesamt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 %
des gesamten für die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw.
die zu zahlenden Gebühren.
Diese Begrenzung gilt ebenso für Lenovo Lieferanten, Lenovo Reseller und Ser-
vice-Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten,
Reseller und Service-Provider insgesamt haftbar gemacht werden können.
Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferan-
ten, Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste,
selbst wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die
Möglichkeit solcher Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten
Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
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Kurzübersicht
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verursacht wurden; und
1979" oder aus Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services Act 1982"
oder gesetzlicher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern.
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