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Lenovo ThinkCentre e51 Kurzübersicht Seite 62

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1. sicherzustellen, dass keine rechtlichen Verpflichtungen bzw. Einschränkun-
gen bestehen, die dem Ersetzen der Maschine oder eines Teils entgegenste-
hen,
2. bei einer Maschine, die nicht sein Eigentum ist, die Genehmigung des
Eigentümers für den Gewährleistungsservice dieser Maschine durch den
Service-Provider einzuholen und
3. soweit zutreffend, vor Erbringung des Gewährleistungsservice:
a. die vom Service-Provider vorgegebene Vorgehensweise zur Servicean-
b. alle auf der Maschine befindlichen Programme, Daten und Ressourcen
c. dem Service-Provider den für die Ausführung seiner Aufgaben erforder-
4. (a) sicherzustellen, dass alle Informationen über identifizierte oder identifi-
zierbare Personen (persönliche Daten) auf der Maschine gelöscht werden
(im technisch möglichen Rahmen), (b) dem Service-Provider oder einem
Lieferanten zu gestatten, in seinem Namen alle noch vorhandenen persönli-
chen Daten, die der Service-Provider zur Erfüllung seiner Verpflichtungen
im Rahmen dieser Vereinbarung für notwendig erachtet, zu verarbeiten
(dazu gehört eventuell der Versand der Maschine an einen anderen der
weltweit verteilten Servicestandorte), und (c) sicherzustellen, dass diese Art
der Verarbeitung mit den für persönliche Daten geltenden Gesetzen verein-
bar ist.
Haftungsbegrenzung
Lenovo trägt die Verantwortung für den Verlust bzw. die Beschädigung der
Maschine, 1) während sie sich im Besitz des Service-Providers befindet oder 2)
in Fällen, in denen Lenovo die Transportkosten trägt, während sie sich auf dem
Transportweg befindet.
Weder Lenovo noch der Service-Provider ist verantwortlich für vertrauliche,
private oder persönliche Daten auf einer Maschine, die der Kunde, gleich aus
welchem Grund, zurückgibt. Solche Informationen müssen vor Rückgabe der
Maschine entfernt werden.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo oder aus sonstigen Gründen
von Lenovo Schadensersatz verlangen kann, ist die Haftung von Lenovo un-
abhängig von der Rechtsgrundlage, auf der der Schadensersatzanspruch an
Lenovo beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahr-
lässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder
auf Grund unerlaubter Handlungen), und außer in Fällen der gesetzlich
zwingenden Haftung begrenzt auf:
1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die Lenovo rechtlich haftbar ist; und
2. bei anderen direkten Schäden auf die für die Maschine zu entrichtenden
Gebühren, die Grundlage des Rechtsanspruchs ist.
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Kurzübersicht
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forderung zu befolgen,
zu sichern,
lichen freien und sicheren Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Syste-
men zu gewähren.
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