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10. GARANTIE

§ 1 GARANTIEKARTE/ONLINE-REGISTRIERUNG
Zum Erwerb des erweiterten Garantieanspruches muss der Käufer
die Garantiekarte innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum
komplett ausgefüllt an die Firma BEHRINGER Spezielle Studiotechnik
GmbH zu den unter § 3 genannten Bedingungen zurücksenden.
Es gilt das Datum des Poststempels. Wird die Karte nicht oder
verspätet eingesandt, besteht kein erweiterter Garantieanspruch.
Unter den genannten Bedingungen ist auch eine Online-
Registrierung über das Internet möglich (www.behringer.com
bzw. www.behringer.de).
§ 2 GARANTIELEISTUNG
1. Die Firma BEHRINGER (BEHRINGER Spezielle Studiotechnik
GmbH einschließlich der auf der beiliegenden Seite genannten
BEHRINGER Gesellschaften, ausgenommen BEHRINGER Japan)
gewährt für mechanische und elektronische Bauteile des
Produktes, nach Maßgabe der hier beschriebenen Bedingungen,
eine Garantie von einem Jahr gerechnet ab dem Erwerb des
Produktes durch den Käufer. Treten innerhalb dieser Garantiefrist
Mängel auf, die nicht auf normalem Verschleiß oder
unsachgemäßer Benutzung beruhen, so werden diese nach
Wahl der Firma BEHRINGER durch Reparatur oder Ersatz des
Gerätes behoben.
2. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird das Produkt
frachtfrei zurückgesandt.
3. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht
gewährt.
§ 3 REPARATURNUMMER
1. Um die Berechtigung zur Garantiereparatur vorab überprüfen
zu können, setzt die Garantieleistung voraus, dass der Käufer
oder sein autorisierter Fachhändler die Firma BEHRINGER (siehe
beiliegende Liste) VOR Einsendung des Geräts zu den üblichen
Geschäftszeiten anruft und über den aufgetretenen Mangel
unterrichtet. Der Käufer oder sein autorisierter Fachhändler erhält
dabei eine Reparaturnummer.
2. Das Gerät muss sodann zusammen mit der Reparaturnummer
im Originalkarton eingesandt werden. Die Firma BEHRINGER wird
Ihnen mitteilen, wohin das Gerät einzusenden ist.
3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.
§ 4 GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen
mit dem Gerät die Kopie der Originalrechnung bzw. der
Kassenbeleg, den der Händler ausgestellt hat, vorgelegt wird.
Liegt ein Garantiefall vor, wird das Produkt grundsätzlich
innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Wareneingang durch
die Firma BEHRINGER repariert oder ersetzt.
2. Falls das Produkt verändert oder angepasst werden muss,
um den geltenden nationalen oder örtlichen technischen oder
sicherheitstechnischen Anforderungen des Landes zu
entsprechen, das nicht das Land ist, für das das Produkt
ursprünglich konzipiert und hergestellt worden ist, gilt das nicht
als Material- oder Herstellungsfehler. Die Garantie umfasst im
übrigen nicht die Vornahme solcher Veränderungen oder
Anpassungen unabhängig davon, ob diese ordnungsgemäß
durchgeführt worden sind oder nicht. Die Firma BEHRINGER
übernimmt im Rahmen dieser Garantie für derartige
Veränderungen auch keine Kosten.
Diese Anleitung ist urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, bzw. jeder Nachdruck, auch auszugsweise, und jede
Wiedergabe der Abbildungen, auch in verändertem Zustand, ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma
BEHRINGER, ULTRALINK, ULTRA-Q und EURORACK sind eingetragene Warenzeichen.
BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 36-38, 47877 Willich-Münchheide II, Deutschland
EURORACK MX2004A
BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH gestattet.
© 2001 BEHRINGER Spezielle Studiotechnik GmbH.
Tel. +49 (0) 21 54 / 92 06-0, Fax +49 (0) 21 54 / 92 06-30
10.GARANTIE
3. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder
Wartung bzw. zur Reparatur des Gerätes, insbesondere wenn
die Defekte auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind.
Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind Defekte an
Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen
sind. Verschleißteile sind insbesondere Fader, Potis, Tasten und
ähnliche Teile.
4. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden des weiteren
Schäden an dem Gerät, die verursacht worden sind durch:
s Missbrauch oder Fehlgebrauch des Geräts für einen anderen
als seinen normalen Zweck unter Nichtbeachtung der
Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Firma BEHRINGER;
s den Anschluss oder Gebrauch des Produkts in einer Weise,
die den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen
Anforderungen in dem Land, in dem das Gerät gebraucht
wird, nicht entspricht;
s Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere von der Firma
BEHRINGER nicht zu vertretende Ursachen bedingt sind.
5. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Produkt durch
eine nicht autorisierte Werkstatt oder durch den Kunden selbst
repariert bzw. geöffnet wurde.
6. Sollte bei Überprüfung des Geräts durch die Firma BEHRINGER
festgestellt werden, dass der vorliegende Schaden nicht zur
Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, sind die
Kosten der Überprüfungsleistung durch die Firma BEHRINGER
vom Kunden zu tragen.
7. Produkte ohne Garantieberechtigung werden nur gegen
Kostenübernahme durch den Käufer repariert. Bei fehlender
Garantieberechtigung wird die Firma BEHRINGER den Käufer
über die fehlende Garantieberechtigung informieren. Wird auf
diese Mitteilung innerhalb von 6 Wochen kein schriftlicher
Reparaturauftrag gegen Übernahmen der Kosten erteilt, so wird
die Firma BEHRINGER das übersandte Gerät an den Käufer
zurücksenden. Die Kosten für Fracht und Verpackung werden
dabei gesondert in Rechnung gestellt und per Nachnahme
erhoben. Wird ein Reparaturauftrag gegen Kostenübernahme
erteilt, so werden die Kosten für Fracht und Verpackung
zusätzlich, ebenfalls gesondert, in Rechnung gestellt.
§ 5 ÜBERTRAGUNG DER GARANTIE
Die Garantie wird ausschließlich für den ursprünglichen Käufer
(Kunde des Vertragshändlers) geleistet und ist nicht übertragbar.
Außer der Firma BEHRINGER ist kein Dritter (Händler etc.) berechtigt,
Garantieversprechen für die Firma BEHRINGER abzugeben.
§ 6 SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käufer keine
Schadensersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht wegen
Folgeschäden. Die Haftung der Firma BEHRINGER beschränkt
sich in allen Fällen auf den Warenwert des Produkts.
§ 7 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN
GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN UND ZU NATIONALEM RECHT
1. Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers gegen
den Verkäufer aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht berührt.
2. Die vorstehenden Garantiebedingungen der Firma BEHRINGER
gelten soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf
Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.
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