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Richtlinien Für Öffentliche Wlan-Versuche - HP 54g Benutzerhandbuch

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Technische Vorschriften
Die von der "Autorité de régulation des télécommunications" (ART) inzwischen getroffenen Entscheidungen
ermöglichen es Betreibern, WLAN-Systeme (Funk-LAN) zur Bereitstellung von Hochgeschwindigkeits-
Internet-Diensten an Orten mit hohem Verkehrsaufkommen (so genannten Hot-Spots) zu installieren. In den
vor kurzem von der ART veröffentlichten Richtlinien werden die Bedingungen für Versuche mit der Installation
von öffentlichen WLANs, z. B. für Hochgeschwindigkeits-Internet-Zugang an Standorten beschrieben, die
bisher nur unzureichend von den bestehenden Netzwerken versorgt werden. Für diese öffentlichen WLANs
würde das 2,4-GHz-Frequenzband genutzt werden. Diese Richtlinien sind eine Reaktion auf die vielen
Einwände, die während der öffentlichen Anhörung der ART zu diesem Gegenstand vorgebracht wurden.
Hinsichtlich der Installation von Funk-Terminals an Hot-Spots (Bahnhöfe, Flughäfen, Konferenzzentren und
vergleichbare Einrichtungen) wurden folgende Entscheidungen getroffen: In Übereinstimmung mit dem
französischen Verteidigungsministerium hat die ART zwei Entscheidungen hinsichtlich der Nutzung von Funk-
LANs im 2,4-GHz-Band getroffen. Eine dieser Entscheidungen wurde dem zuständigen Minister für das
Fernmeldewesen zur Genehmigung vorgelegt. Diese Entscheidungen werden die Installation von WLAN-
Access Points für öffentliche WLAN-Dienste an öffentlichen Orten mit einem hohen Verkehrsaufkommen
zulassen. Damit können Diensteanbieter und lizenzierte Betreiber Access Points mit der 2,4-GHz-
Funktechnologie unter folgenden technischen Bedingungen ohne weitere Genehmigung installieren:
In 38 Départements (eine Liste befindet sich unter
Gebiete)" auf Seite
Das 2400-2454-MHz-Band kann innen und außen unter Nutzung von Systemen (Access Points und
Geräte) mit einer Sendeleistung von weniger als 300 mW verwendet werden.
Das 2454-2483,5-MHz-Band kann innen von Geräten mit einer Sendeleistung von weniger als 100
mW und außen von Geräten mit einer Sendeleistung von weniger als 10 mW verwendet werden.
Wenn die Geräte außen auf privatem Grund verwendet werden, kann die Sendeleistung nach
Genehmigung durch das französische Verteidigungsministerium auf 100 mW erhöht werden.
In allen übrigen französischen Départements bleiben die bisher geltenden Bedingungen vorerst
bestehen. Die Liste der ersten 38 Départements wird nach dem 1. Januar 2003 Schritt für Schritt ergänzt.
Für die überseeischen Départements (DOM) sowie für Saint Pierre und Miquelon und Mayotte kann das
gesamte 2400-2483,5-MHz-Band innen und außen von Geräten mit einer Sendeleistung von weniger als
100 mW verwendet werden. Eine Ausnahme bilden die Réunion-Inseln und Guyana, auf denen das 2420-
2483,5-MHz-Band nur von Geräten mit einer Sendeleistung von weniger als 100 mW verwendet werden
darf. Die ART weist die Betreiber darauf hin, dass diese Frequenzen ohne Zusicherung einer
störungsfreien Nutzung verwendet werden und dass die Installationen alle geltenden Bestimmungen zu
Funkeinrichtungen (wie z. B. baurechtliche Vorschriften) einhalten müssen. Diese Entscheidungen
gestatten auch die Entwicklung von privaten Nutzungsmöglichkeiten. Mit dieser Technik können
insbesondere private Netzwerke (wie z. B. interne Firmennetzwerke) eingerichtet werden.
Diese Bedingungen werden im Folgenden unter
Richtlinien für öffentliche WLAN-Versuche
Netzwerkbetreibern, die WLAN-Technik einsetzen, wird im Rahmen des Artikels L.33-1 des französischen
Post- und Fernmeldegesetzes eine kostenlose Genehmigung für eine Dauer von bis zu 18 Monaten
erteilt. Diese Netzwerkbetreiber können Systeme mit einer Sendeleistung (EIRP) von 100 mW innen und
außen über das gesamte Band hinweg nutzen. Darüber hinaus können im 2,4-GHz-Band (und unter
Voraussetzung, dass diese Leistungsbeschränkung eingehalten wird) feste Punkt-Punkt-Verbindungen
für diese Netzwerke eingerichtet werden oder es können Frequenzen in anderen Ad-hoc-Bändern
beantragt werden.
Im Rahmen der Geltungsbestimmungen der Gesetze und Vorschriften können Anträge von natürlichen
oder juristischen Personen bei der ART eingereicht werden.
Anträge werden im Sinne der neuen Genehmigungs-Richtlinie in einem vereinfachten Verfahren
bearbeitet.
Als
Erstes
Seite
28
29):
sendet
die
ART
die
"Französische Départements (ohne Übersee-
Tabelle 2 auf Seite 30
tabellarisch aufgeführt.
vollständigen
Antragsunterlagen
an
das
französische
Benutzerhandbuch

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