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5. Bedienung; 5.1 Ein-/Ausschalten; Betrieb; Software-Update - Bosch BEA 810 Betriebsanleitung

-emissions-analyse
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de
8 | BEA 810 / BEA 840 / BEA 850 | Bedienung
5.
Bedienung
5.1
Ein-/Ausschalten
Schalten Sie mit dem zentralen Netzschalter auf der Ge-
räterückseite (siehe Fig. 2; Pos. 4) BEA ein oder aus.
i
Vor dem Ausschalten müssen Sie den PC über das
Windows-Betriebssystem herunterfahren. Vor einem
erneuten Einschalten sollte der PC mindestens 60
Sekunden ausgeschaltet sein.
i
Beim Betrieb der BEA kann es zu Störungen kom-
men, wenn PC oder andere Komponenten (z. B.
Maus, Verbindungsleitungen) eingesetzt werden, die
nicht von Bosch geliefert wurden.
5.2

Betrieb

Die Programmbedienung der "Emissions-System-Analyse"
ist der im Lieferumfang enthaltenen Programmbeschrei-
bung 1 689 979 659 zu entnehmen.
5.3

Software-Update

Die Durchführung des Software-Updates der "Emissions-
System-Analyse" ist der im Lieferumfang enthaltenen
Programmbeschreibung 1 689 979 659 zu entnehmen.
5.4
Hinweise bei Störungen
Hinweise bei Störungen sind der im Lieferumfang ent-
haltenen Programmbeschreibung 1 689 979 659 zu
entnehmen.
|
1 689 979 962
2008-07-29
6.
Instandhaltung
6.1

Reinigung

6.1.1

BEA 810, BEA 840, BEA 850

Fahrwagen, Gehäuse und LCD-Anzeige nur mit weichen
Tüchern und neutralen Reinigungsmitteln säubern. Kei-
ne scheuernden Reinigungsmittel und grobe Werkstatt-
Putzlappen verwenden.
6.1.2
Datenträger
CD-ROM oder DVD-ROM mit einem Datenträger-Reini-
gungskit reinigen oder wischen Sie die silberne Seite
des Datenträgers vorsichtig mit einem weichen, fussel-
freien Baumwolltuch ab. Verwenden Sie kein Papier-
tuch, da dies Kratzer zur Folge haben kann.
6.1.3
DVD-Laufwerk
Das DVD-Laufwerk regelmäßig mit einem Reinigungs-
datenträger für das CD-ROM- oder DVD-Laufwerk reini-
gen. Diese Reinigungsdatenträger sind in den meisten
Computer- oder Unterhaltungselektronikgeschäften
erhältlich.
6.2

Eichung

Bei Verwendung im eichpflichtigen Verkehr ist eine jähr-
liche Eichung zwingend erforderlich. Die Eichordnung,
Bestandteil der AU-Verordnung, beschreibt die Prüfung
der AU-Messgeräte wie folgt:
"Die Messgeräte müssen unter den in der Gebrauchsanweisung
angegebenen Bedingungen innerhalb der dort festgelegten
Fristen, längstens jedoch in Abständen von 6 Monaten, gewartet
werden. Die Wartung kann durch einen Wartungsdienst oder
durch fachkundiges Personal des Messgerätebesitzers erfolgen;
sie ist nachzuweisen und auf dem Messgerät kenntlich zu ma-
chen."
Robert Bosch GmbH

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