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Allgemeine Bestimmungen; Hinweise Für Die Anwendung - Dehn PHE 15 16.7 4T TA Gebrauchsanleitung

Spannungsprüfer-set
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5. Allgemeine Bestimmungen

5.1 Die Spannungsfreiheit darf nur durch eine Fachkraft oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene
Person festgestellt werden.
5.2 Die Spannungsprüfer sind kurz vor dem Benutzen auf einwandfreieFunktion zu prüfen.
5.3 Spannungsprüfer dürfen beim Benutzen nur an der Handhabe l
werden, daß der Bedienende selbst im notwendigen Sicherheitsabstand zu allen Anlagenteilen bleibt,
die unter Spannung stehen.
5.4 Die Benutzung von Spannungsprüfern entbindet nicht von der Beachtung der übrigen Forderungen
nach DIN 57105/VDE 0105 und DIN 57115/VDE
Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes bei Arbeiten an Ober- und
Speiseleitungen durchzuführen sind.
6. Hinweise für die Anwendung
6.1 Die Funktionsprüfung wird von einer elektronischen Schaltung ohne Zuhilfenahme einer äußeren
Spannungsquelle innerhalb des Gerätes selbständig durchgeführt.
6.2 Der Spannungsprüfer ist vor jedem Gebrauch möglichst unter Betriebsspannung auf einwandfreie
Funktion zu prüfen.
6.3 Der rote Ring und die Begrenzungsscheibe markieren den Isolierteil. Er gibt dem Benutzer den
nötigen Schutzabstand und ausreichende Isolation zu der auf Spannungsfreiheit zu prüfenden Ober-
oder Speiseleitung. Der Spannungsprüfer darf nur von der Prüfelektrode bis zum roten Ring auf
spannungsführende Oberleitungs-Anlagenteile aufgelegt werden.
6.4 Eine eindeutige Anzeige "Spannung vorhanden" (Rotes Licht) ist im allgemeinen sichergestellt, wenn
die Leiter-Erdspannung des zu prüfenden Anlagenteiles mindestens 8 kV beträgt.
6.5 Sind Teile beschädigt oder die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt oder ist die Aufschrift nicht mehr
lesbar, dann ist der Spannungsprüfer der weiteren Benutzung zu entziehen.
gefaßt und müssen so gehandhabt
H
0115 bezüglich der Maßnahmen, die zum
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