7. Wiederholungsprüfung
Nach Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG, Geschäftsbereich Netz, NGT 551, ist der Spannungsprüfer
mindestens alle 6 Jahre (Prüfumfang nach DIN VDE 0681, Teil 4/10.86, Abschnitt 4.21) zu überprüfen
(siehe Bild 5).
2026
Bild 5
8. Eingriffe in das Gerät, Veränderungen oder Umbauten sind nicht zulässig.
Bei Geräteveränderung erlischt die Gewährleistung.
9. Die Gebrauchsanleitung ist aufzubewahren.
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