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WarTunG

12
8. Wartung
eine Wartung soll in regelmäßigen abständen, unsere
empfehlung ist mindestens alle 12 monate, nach en 378,
Teil 2 durchgeführt werden. Je nach Kältemittelfüllmenge
des Systems muss nach F- Gase verordnung eG
842/2006 eine dichtigkeitsprüfung von ausgebildetem
Fachpersonal, zertifiziert nach Kategorie I des eG303/2008,
durchgeführt werden. So kann eine möglichst lange
lebensdauer und ein geringer verschleiß der Klimatechnik
gewährleistet werden. als vorlage können Ihnen hier unsere
Inbetriebnahmeprotokolle dienen.

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