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Haftungsbegrenzung Und Gewährleistung - Zeiss TURNSTEP ST Betriebsanleitung

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Sicherheit
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2.5 Haftungsbegrenzung und Gewährleistung
Bei Geräteschäden, die durch Nichtbeachten der Sicherheitshinweise verursacht
werden, übernimmt die Carl Zeiss Spectroscopy GmbH auch während der
Gewähr leistungspflicht keine Gewährleistung und ist von der gesetzlichen Unfall-
haftungspflicht befreit.
Die Carl Zeiss Spectroscopy GmbH wird bei Nichtbeachtung der Sicherheits-
hinweise durch den Benutzer von seiner Gewährleistungspflicht entbunden.
Die Carl Zeiss Spectroscopy GmbH gewährleistet nur dann die Sicherheit, Zuver-
lässigkeit und Leistung des Gerätes, wenn die Sicherheitshinweise beachtet wer-
den.
Der Hersteller garantiert, dass das Gerät das Werk frei von Material- oder Her-
stellungsfehlern verlassen hat. Etwaige Mängel sind dem Hersteller unverzüglich
mitzuteilen und Schritte einzuleiten, um möglichen Schaden auf ein Minimum zu
beschränken. Sobald der Hersteller von einem Mangel Kenntnis erhält, ist er ver-
pflichtet, diesen nach seinem Ermessen entweder durch Reparatur oder Lieferung
eines Ersatzgerätes zu beheben.
Auf Mängel durch natürlichen Gebrauch (insbesondere Verschleißteile) und un-
sachgemäßen Gebrauch gibt es keinen Gewährleistungsanspruch.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden durch unsachgemäßen Betrieb, Fahrlässig-
keit oder unzulässige Veränderungen am Gerät, insbesondere die Entfernung oder
den Ersatz von Gerätekomponenten oder die Verwendung von Zubehör anderer
Hersteller. Jegliche dieser Handlungen führt zum Ausschluss aller Gewährleis-
tungsansprüche.
Mit Ausnahme der im Kapitel „6 Wartung" auf Seite 35 beschriebenen Arbeiten
dürfen keine Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Gerät durch ge führt werden.
Reparaturen dürfen nur von Mitarbeitern des ZEISS Service oder von ZEISS
autorisierten Personen durchgeführt werden.
Kontaktieren Sie den Kundenservice der Carl Zeiss Spectroscopy GmbH
(service.spectroscopy@zeiss.com), falls Mängel oder Fehler am Gerät oder
einzelnen Bauteilen auftreten.
Damit ein optimaler und sicherer Betrieb des Systems gewährleistet ist, sollte der
TURNSTEP ST in Verbindung mit einem Spektrometersystem Corona jährlich vom
Kundenservice der Carl Zeiss Spectroscopy GmbH überprüft werden.
Hinweis
Ausführliche Informationen zur Gewährleistung finden Sie in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Carl Zeiss Spectroscopy GmbH.
Diese finden Sie im Internet unter „http://www.zeiss.com/corporate/
en_de/legal-information/company-information.html".
Betriebsanleitung | TURNSTEP ST | DE_40_070_0012I
TURNSTEP ST

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