Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Skoda KODIAQ 2020 Betriebsanleitung Seite 257

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Technische Daten und Vorschriften ›
ginn der ŠKODA Garantie an Ihrem Fahrzeug auf-
treten.
Kostenlose Reparatur von Durchrostungen an der
Karosserie, die innerhalb von zwölf Jahren ab Ga-
rantiebeginn an Ihrem Fahrzeug auftreten. Als
Durchrostungen der Karosserie sind ausschließlich
Durchrostungen von Karosserieblechen von der In-
nenseite zur Außenseite von der ŠKODA Garantie
erfasst.
Der Beginn der ŠKODA Garantie ist der Tag, an dem
der Neuwagen durch einen ŠKODA Partner dem ers-
ten Käufer, der kein ŠKODA Partner ist, zur Benut-
1)
zung übergeben wird
.
Der ŠKODA Partner trägt dieses Datum in die zuge-
hörigen Systeme des Herstellers ein. Jeder beliebige
ŠKODA Partner teilt Ihnen dieses Datum auf Anfrage
mit.
Die Fahrzeugreparatur im Rahmen der ŠKODA Ga-
rantie kann durch Ersatz oder Instandsetzung der
mangelhaften Teile erfolgen. Über die Art der Fahr-
zeugreparatur entscheidet der ŠKODA Servicepart-
ner. Die Fahrzeugreparatur erfolgt innerhalb einer
entsprechend den Möglichkeiten des ŠKODA Ser-
vicepartners angemessenen Frist. Ersetzte Teile wer-
den zum Eigentum des ŠKODA Servicepartners.
Weitergehende Ansprüche aus dieser ŠKODA Ga-
rantie bestehen nicht. Insbesondere entsteht kein
Anspruch auf Ersatzlieferung, kein Rücktrittsrecht,
kein Anspruch auf Kaufpreisnachlass, auf Bereitstel-
lung eines Ersatzwagens für die Dauer der Nachbes-
serung und auf Schadenersatz.
Die ŠKODA Garantie kann bei jedem beliebigen ŠKO-
DA Servicepartner geltend gemacht werden.
Es bestehen keine Ansprüche aus der ŠKODA Garan-
tie, wenn Fahrzeugschäden im ursächlichen Zusam-
menhang mit einem der nachfolgenden Umstände
entstanden ist.
Die Servicearbeiten wurden nicht rechtzeitig und
fachgerecht nach den Vorschriften der Gesell-
schaft ŠKODA AUTO durchgeführt, oder deren
Durchführung wurde seitens des Kunden bei der
Geltendmachung von Ansprüchen aus der ŠKODA
Garantie nicht belegt.
Die Beschädigung bezieht sich auf Teile, die einem
natürlichen Verschleiß unterliegen, wie z. B. Reifen,
Zündkerzen, Wischerblätter, Bremsbeläge und
Bremsscheiben, Kupplung, Glühlampen, Synchron-
ringe, Batterien u. Ä.
Einbau, Anschluss von Teilen oder Zubehör, Durch-
führung sonstiger Anpassung oder technischer Än-
derung am Fahrzeug, die von ŠKODA AUTO nicht
genehmigt wurden (z. B. Tuning).
Aufgrund der Anforderungen der allgemein verbindlichen landesspezifischen gesetzlichen Bestimmungen,
1)
kann anstatt des Datums der Fahrzeugübergabe das Datum der Erstzulassung angegeben werden.
Rechte aus mangelhafter Erfüllung, ŠKODA Garantien
Unerlaubte Nutzung, unsachgemäße Behandlung
(z. B. Einsatz bei motorsportlichen Wettbewerben
oder Überladung), unsachgemäße Pflege und War-
tung oder unerlaubte Veränderungen Ihres Fahr-
zeugs.
Nichtbeachtung von Vorschriften in der Bedie-
nungsanleitung bzw. in anderen werksseitig gelie-
ferten Anleitungen.
Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse (z. B. Un-
fall, Hagel, Überschwemmung u. Ä.).
Von Ihnen ein Schaden nicht unverzüglich bei ei-
nem Fachbetrieb angezeigt oder nicht fachgerecht
beseitigt wurde.
Den Nachweis der fehlenden Ursächlichkeit trägt der
Kunde.
Durch die vorliegende ŠKODA Garantie werden die
gesetzlichen Rechte des Käufers aus mangelhafter
Erfüllung gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs
und mögliche Ansprüche aus Produkthaftungsgeset-
zen nicht beschränkt.
ŠKODA Mobilitätsgarantie
Die Mobilitätsgarantie steht für ein Gefühl der Ge-
wissheit für Reisen in Ihrem Fahrzeug.
Sollte Ihr Fahrzeug einmal unterwegs infolge eines
unerwarteten Defekts liegen bleiben, können für Sie
im Rahmen der Mobilitätsgarantie Leistungen für die
Sicherung Ihrer weiteren Mobilität erbracht werden,
zu denen folgende Leistungen gehören: Pannenhilfe
am Pannenort und das Abschleppen zum ŠKODA
Servicepartner, technische Hilfe am Telefon bzw. In-
betriebnahme vor Ort.
Sollte die Reparatur Ihres Fahrzeugs nicht am selben
Tag erfolgen, dann kann der ŠKODA Servicepartner
bei Bedarf noch weitere nachträgliche Leistungen
vermitteln, wie eine Ersatzbeförderung (Bus, Zug u.
Ä.), die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs u. Ä.
Bestimmte Ansprüche auf eine kostenlose Erbrin-
gung von Dienstleistungen der ŠKODA Mobilitätsga-
rantie bestehen nur dann, wenn Ihr Fahrzeug im ur-
sächlichen Zusammenhang mit einem Defekt liegen
geblieben ist, der aufgrund der Erfüllung aus der
ŠKODA Garantie behoben werden soll.
Hinsichtlich der Bedingungen zur Bereitstellung der
Mobilitätsgarantie für Ihr Fahrzeug informieren Sie
sich bei Ihrem ŠKODA Partner. Dieser teilt Ihnen
ebenfalls die detaillierten Geschäftsbedingungen der
Mobilitätsgarantie in Bezug auf Ihr Fahrzeug mit. Für
den Fall, dass sich auf Ihr Fahrzeug keine Mobilitäts-
garantie bezieht, informiert er Sie hinsichtlich der
Möglichkeiten eines nachträglichen Abschlusses.
255

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis