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Küppersbusch-Kundendienst; Zentrale Kundendienst- / Ersatzteilanforderung Deutschland; Garantiebedingungen - Küppersbusch EKI 60.0 Bedienungsanweisung Mit Montageanweisungen

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Küppersbusch-Kundendienst
Zentrale Kundendienst- / Ersatzteilanforderung
Deutschland:
Küppersbusch Hausgeräte AG
Küppersbuschstraße 16
45883 Gelsenkirchen
Telefon: 01 80 - 5 25 65 65
Telefax: (02 09) 4 01 - 7 14 / 7 15
Internet: www.kueppersbusch.de
Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstag von 7
Freitag von 7
30
Uhr bis 17
00
Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per Telefax
oder Internet unter www.kueppersbusch.de mit.
Österreich:
Küppersbusch Ges. m. b. H.
Eitnergasse 13
1230 Wien
Telefon: (01) 8 66 80 - 15
Telefax: (01) 8 66 80 - 50
Internet: www.kueppersbusch.at
Sie erreichen uns:
00
Montag bis Freitag von 8
Uhr bis 17
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per Telefax
oder
Internet unter www.kueppersbusch.at mit.
Bitte beachten Sie:
Damit unser Kundendienst Reparaturen sorgfältig vorbereiten und die
benötigten Ersatzteile bereitstellen kann, benötigen wir bei Ihrer
Kundendienstanforderung
die folgenden Informationen:
1. Ihre genaue Anschrift
2. Ihre Telefon- und ggf. Telefaxnummer
3. Wann kann der Kundendienst Sie besuchen?
4. Die genaue Gerätebezeichnung: Mod. und F.-Nr.
(Typenschild und/oder Kaufbeleg zu Rate ziehen)
5. Das Kaufdatum oder Lieferdatum
6. Die genaue Beschreibung des Problemes oder Ihres Service-
Wunsches
Halten Sie bitte zusätzlich Ihren Kaufbeleg bereit.
So helfen Sie uns, unnötigen Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden
und auch für Sie effizienter zu arbeiten.
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30
Uhr bis 18
00
Uhr
00
Uhr

Garantiebedingungen

Zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen aus seinem Kaufvertrag mit
dem Händler leisten wir dem Endabnehmer direkt Garantie für Küppersbusch-
Hausgeräte. Der Umfang unserer Garantie wird nachstehend geregelt:
1. Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/oder
Herstellungsfehler beruhen, werden nach Maßgabe der folgenden Regelungen
unentgeltlich behoben, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und
innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den ersten Endabnehmer
angezeigt werden. Bei gewerblichem Gebrauch oder gleichzusetzender
Beanspruchung beträgt die Garantiefrist lediglich 12 Monate. Für gebrauchte
Geräte gilt ebenfalls die Frist von 12 Monaten. Tritt der Mangel innerhalb von
6 Monaten ab Lieferung auf, wird vermutet, dass es sich um einen Material-
oder Herstellungsfehler handelt.
2. Für leicht zerbrechliche Teile, wie z.B. Glas, Kunststoff und Glühlampen, wird
keine Garantie übernommen. Geringfügige Abweichungen von der Soll-
Beschaffenheit, die für den Wert und die Gebrauchstauglichkeit des Geräts
unerheblich sind, begründen keinen Garantieanspruch. Ebenso wenig leisten
wir Garantie bei Schäden aus chemischen und elektrochemischen
Einwirkungen von Wasser sowie allgemein ungewöhnlichen Umwelt-
bedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät
mit ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen ist. Schließlich leisten wir
auch keine Garantie, wenn die Mängel am Gerät auf Transportschäden, die
nicht von uns zu vertreten sind, auf nicht fachgerechte Installation und Montage,
auf Fehlgebrauch, auf mangelnde Pflege oder auf Nichtbeachtung der
Bedienungs- oder Montagehinweise zurückzuführen sind. Der Garantie-
anspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe in das Gerät von Personen
vorgenommen werden, die hierzu nicht von uns ermächtigt sind, oder wenn
unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs-oder Zubehörteilen versehen
werden, die keine Originalteile sind, und dadurch ein Defekt verursacht wurde.
3. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir nach unserer Wahl entweder
mangelhafte Teile unentgeltlich instandsetzen oder durch einwandfreie Teile
ersetzen. Instandsetzungen werden nach Möglichkeit am Aufstellungsort
vorgenommen. Zur Reperatur anstehende Geräte sind so zugänglich zu
machen, daß uneingeschränkt Handhabung, Ausbau und Einbau durch die
Techniker möglich ist und keine Beschädigungen an Möbeln, Bodenbelag etc.
entstehen können. Bei Geräten, die nicht nach unseren Einbaurichtlinien
montiert sind werden die anfallenden Zusatzleistungen in Rechnung gestellt.
In jedem Fall der Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist der Kaufbeleg
vorzulegen und das Kauf- und – soweit hiervon abweichend – das Lieferdatum
nachzuweisen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. In Fällen, in denen die Nachbesserung fehlschlägt oder von uns abgelehnt
wird, liefern wir innerhalb der obengenannten Garantiezeit auf Wunsch des
Endabnehmers kostenfrei gleichwertigen Ersatz. Dabei behalten wir uns für
den Fall der Ersatzlieferung die Geltendmachung einer angemessenen
Nutzungsentschädigung für die bisherige Nutzungszeit vor.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute
Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind – mit Ausnahme der
Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen
beruhen - ausgeschlossen.
Diese Garantiebedingungen gelten grundsätzlich nur für in Deutschland gekaufte
Geräte. Soweit wir in dem entsprechenden Land über ein Kundendienstnetz
verfügen, gelten diese Garantiebedingen auch für ins Ausland verbrachte Geräte,
vorausgesetzt sie weisen die technischen Voraussetzungen, wie z.B. Spannung,
Frequenz, Gasart, für das entsprechende Land auf und sind für die jeweiligen Klima-
und Umweltbedingungen geeignet. Für im Ausland gekaufte Geräte gelten die von
unserer jeweils zuständigen Auslandsgesellschaft oder Landesvertretung
herausgegebenen Garantiebedingungen, die über den Fachhändler oder direkt bei
unserer Auslandsgesellschaft oder Landesvertretung angefordert werden können.

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