Funktionale Sicherheit KFD2-SCD2-Ex*.LK, HiD2038
Planung
3.5
Gebrauchsdauer
Obwohl, basierend auf einer probabilistischen Schätzung, eine konstante Ausfallrate
angenommen wird, gilt diese nur unter der Voraussetzung, dass die Gebrauchsdauer
der Bauteile nicht überschritten wird. Das Ergebnis dieser probabilistischen Schätzung ist
nur bis zum Erreichen der Gebrauchsdauer gültig, da die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls
danach signifikant zunimmt. Diese Gebrauchsdauer hängt in hohem Maße vom Bauteil selbst
und dessen Betriebsbedingungen ab – insbesondere von der Temperatur. Beispielsweise
können Elektrolyt-Kondensatoren sehr empfindlich auf die Betriebstemperatur reagieren.
Diese Annahme einer konstanten Ausfallrate basiert auf dem Verlauf einer Badewannenkurve,
welcher für elektronische Bauteile typisch ist.
Daher ist es verständlich, dass diese Ausfallberechnung nur für Bauteile gilt,
die diesen konstanten Bereich aufweisen, und dass die Gültigkeit der Berechnung auf
die Gebrauchsdauer jedes Bauteils beschränkt ist.
Es wird angenommen, dass frühe Ausfälle zum Großteil während der Installation festgestellt
werden und dass daher eine konstante Ausfallrate während der Gebrauchsdauer gilt.
Jedoch sollte sich nach IEC/EN 61508-2 die Annahme einer Gebrauchsdauer an
allgemeingültigen Erfahrungswerten orientieren. Die Erfahrung zeigt, dass die
Gebrauchsdauer oft in einem Bereich zwischen 8 und 12 Jahren liegt.
Nach DIN EN 61508-2:2011 Anmerkung N3 können geeignete Maßnahmen des Herstellers
und des Anlagenbetreibers die Gebrauchsdauer verlängern.
Unserer Erfahrung nach kann die Gebrauchsdauer eines Produkts von Pepperl+Fuchs länger
sein, wenn die Umgebungsbedingungen eine lange Gebrauchsdauer unterstützen,
z. B. wenn die Umgebungstemperatur deutlich unter 60 °C liegt.
Beachten Sie, dass sich die Gebrauchsdauer auf die (konstante) Ausfallrate des Geräts
bezieht. Die tatsächliche Lebensdauer kann höher sein.
Die geschätzte Gebrauchsdauer liegt über der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeitdauer
für Gewährleistung oder über der Zeitdauer für Garantieleistungen des Herstellers.
Daraus leitet sich aber keine Verlängerung der Gewährleistung oder von Garantieleistungen ab.
Das Nichterreichen der geschätzten Gebrauchsdauer ist kein Sachmangel.
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