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Kondensatableitung - Bosch Condens 7000 F Planungsunterlage

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Kondensatableitung

Das Kondensat aus Gas-Brennwertkessel ist vorschrifts-
mäßig in das öffentliche Abwassernetz einzuleiten. Ent-
scheidend ist, ob das Kondensat vor der Einleitung
neutralisiert werden muss. Das hängt von der Kesselleis-
tung und den jeweiligen Bestimmungen der Unteren
Wasserbehörde ab (
Tabelle 18). Für die Berechnung
der jährlich anfallenden Kondensatmenge gilt das Ar-
beitsblatt DWA-A 251 der Abwassertechnischen Vereini-
gung (ATV). Dieses Arbeitsblatt nennt als
Erfahrungswert eine spezifische Kondensatmenge von
maximal 0,14 kg/kWh.
Es ist zweckmäßig, sich rechtzeitig vor der
Installation über die örtlichen Bestimmun-
gen der Kondensateinleitung zu informieren.
Zuständig ist die kommunale Behörde für
Abwasserfragen.
Neutralisationspflicht
Kesselleistung
[kW]
25
> 25 bis
200
> 200
Tab. 18 Neutralisationspflicht bei Gas-Brennwertkessel
1) Eine Neutralisation des Kondensats ist erforderlich bei Ablei-
tung des häuslichen Abwassers in Kleinkläranlagen und bei Ge-
bäuden und Grundstücken, deren Ablaufleitungen die
Materialanforderungen nach dem Arbeitsblatt DWA-A 251
nicht erfüllen.
2) Eine Neutralisation des Kondensats ist erforderlich bei Gebäu-
den, bei denen die Bedingung einer ausreichenden Vermi-
schung (
Tabelle 19) mit häuslichem Abwasser (im Verhältnis
1:25) nicht erfüllt ist.
Kesselbelastung
Kesselleistung
2)
[kW]
25
50
100
150
200
Tab. 19 Bedingungen für eine ausreichende Vermischung von Kondensat mit häuslichem Abwasser
1) Maximalwerte bei einer Betriebstemperatur 40/30 und 2000 Betriebsstunden °C
2) Nennwärmebelastung
Condens 7000 F – 6 720 821 753 (2017/11)
Neutralisation
1)
Nein
2)
Nein
Ja
1)
Kondensatmenge
3
[m
/a]
7
14
28
42
56
Bei Kleinanlagen mit weniger als 25 kW Leistung besteht
keine Neutralisationspflicht (
Abwässer nicht in eine Kleinkläranlage fließen oder
wenn die Ablaufleitungen den Materialanforderungen
des Arbeitsblattes DWA-A 251 entsprechen.
Werkstoffe für Kondensatschläuche
Geeignete Werkstoffe für Kondensatschläuche nach
dem Arbeitsblatt DWA-A 251 sind
• Steinzeugrohre (nach DIN EN 295-1)
• PVC-Hart-Rohre
• PVC-Rohre (Polyethylen)
• PE-HD-Rohre (Polypropylen)
• PP-Rohre
• ABS-ASA-Rohre
• Nicht rostende Stahl-Rohre
• Borsilikatglas-Rohre
Wenn die Vermischung des Kondensats mit häuslichem
Abwasser mindestens im Verhältnis 1:25 sichergestellt
ist (
Tabelle 19), dürfen verwendet werden
• Faserzementrohr
• Guss- oder Stahl-Rohr nach DIN 19522-1 und
DIN 19530-1 und 19530-2
Nicht geeignet zur Ableitung von Kondensat sind Rohrlei-
tungen aus Kupfer.
Ausreichende Vermischung
Eine ausreichende Vermischung des Kondensats mit
häuslichem Abwasser ist bei Einhaltung der Bedingun-
gen in Tabelle 19 gegeben. Die Angaben beziehen sich
auf 2000 Vollbenutzungsstunden entsprechend der
Richtlinie VDI 2067 (Maximalwert).
Büro- und Betriebsgebäude
Anzahl Mitarbeiter
10
20
40
60
80
Kondensatableitung
Tabelle 18), wenn die
1)
1)
Wohngebäude
Anzahl Wohnungen
1
2
4
6
8
27

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