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Notverfahren
3.11 Verfahren bei Motorbrand im Flug
1. Kraftstoffhahn schließen
2. Gashebel bis zum Anschlag nach vorne stellen und abwarten bis der Motor stillsteht
3. Seitlich ausgleitend versuchen, den Brand zu löschen
4. Auf geeignetem Landefeld notlanden
HINWEIS:
Das Rettungssystem darf nicht ausgelöst werden!
3.12 Notlandung auf dem Wasser
1. Gegen den Wind anfliegen
2. Motorzündung ausschalten, Kraftstoffhahn schließen
3. Tür(en) abwerfen
4. Flugzeug mit Mindestfahrt auf dem Wasserspiegel aufsetzen
5. Nach der Landung sofort Sicherheitsgurte öffnen und die Maschine verlassen
3.13 Beenden von unbeabsichtigtem Trudeln
Absichtlich herbeigeführtes Trudeln ist mit der Remos GX generell untersagt. Ein unbeabsichtigt
herbeigeführtes Trudeln wird wie folgt beendet:
1. Alle Ruder in Neutralstellung bringen
2. Seitenruder entgegen der Trudelrichtung ausschlagen
3. Nach dem Stoppen der Trudelbewegung mit dem Höhenruder sanft abfangen
Notverfahren 3 - 7
Rev. 01 – 01.01.2008