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Arbeitsweise; Zugehöriger Strahlenschutzbehälter - VEGA POINTRAC 31 Kurz- Betriebsanleitung

Radiometrischer sensor zur grenzstanderfassung
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Inhaltsverzeichnis

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2 Produktbeschreibung
Anwendungsbereich
Funktionsprinzip
Umgangsgenehmigung
Allgemeine Hinweise zum
Strahlenschutz
6
2.2

Arbeitsweise

Das Gerät eignet sich für Anwendungen in Flüssigkeiten sowie
Schüttgütern in Behältern unter schwierigen Prozessbedingungen.
Die Einsatzmöglichkeiten finden sich in nahezu allen Industrieberei-
chen.
Der Grenzstand wird berührungslos durch die Behälterwand hindurch
erfasst. Sie benötigen keinen Prozessanschluss und keine Behäl-
teröffnung. Das Gerät ist damit ideal zur nachträglichen Installation
geeignet.
Bei der radiometrischen Messung sendet ein Cäsium-137- oder
Kobalt-60-Isotop gebündelte Gammastrahlung aus, die beim Durch-
dringen von Behälterwand und Medium abgeschwächt wird. Der PVT-
Stabdetektor auf der gegenüberliegenden Seite des Tanks empfängt
die ankommende Strahlung. Wenn die Intensität der Strahlung z. B.
durch Dämpfung durch das Medium unter einem festgelegten Wert
liegt, schaltet der POINTRAC 31. Das Messprinzip hat sich bei extre-
men Prozessbedingungen bewährt, da es berührungslos von außen
durch die Behälterwand misst. Das Messsystem gewährleistet höchs-
te Sicherheit, Zuverlässigkeit und Anlagenverfügbarkeit unabhängig
vom Medium und dessen Eigenschaften.
2.3
Zugehöriger Strahlenschutzbehälter
Für den Betrieb einer radiometrischen Messung ist ein strahlendes
Isotop in einem geeigneten Strahlenschutzbehälter erforderlich.
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist gesetzlich geregelt. Maßgeb-
lich für den Betrieb sind die Strahlenschutzvorschriften des Landes,
in dem die Anlage betrieben wird.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt z. B. die aktuelle Strahlen-
schutzverordnung (StrlSchV) auf Grundlage des Atomschutzgesetzes
(AtG).
Für die Messung mit radiometrischen Verfahren sind vor allem folgen-
de Punkte wichtig:
Für den Betrieb einer Anlage unter Verwendung von Gammastrahlung
ist eine Umgangsgenehmigung erforderlich. Diese Genehmigung
wird von der jeweiligen Regierungsstelle bzw. der jeweils zuständi-
gen Behörde (in Deutschland z. B. Landesämter für Umweltschutz,
Gewerbeaufsichtsämter etc.) ausgestellt.
Weitere Hinweise finden Sie in der Betriebsanleitung des Strahlen-
schutzbehälters.
Beim Umgang mit radioaktiven Präparaten ist jede unnötige Strah-
lenbelastung zu vermeiden. Eine unvermeidbare Strahlenbelastung
ist so gering wie möglich zu halten. Beachten Sie dazu die folgenden
drei wichtigen Maßnahmen:
POINTRAC 31 • Vierleiter 8/16 mA/HART

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