Garantie
Die Garantiezeit beträgt bei ausschließlich privater Nutzung
24 Monate, bei gewerblichem bzw. beruflichem Einsatz oder
Gebrauch bzw. bei Vermietung 12 Monate ab Auslieferungs-
datum.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt.
Garantieleistungsansprüche sind durch den Käufer stets
mittels des Original-Kaufbeleges nachzuweisen. Dieser ist
dem Garantieantrag in Kopie beizufügen. Käuferadresse
und Maschinentyp müssen bei beruflicher bzw. gewerbli-
cher Nutzung eindeutig erkennbar sein.
Auftretende Mängel innerhalb der Garantiezeit durch Ma-
terial- oder Herstellungsfehler sind, sofern sie trotz sachge-
mäßer Bedienung und Pflege des Gerätes entstanden sind,
durch Ausbesserung zu beseitigen.
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