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Außerbetriebnahme Und Entsorgung - CanyCom CM 1801 Bedienungsanleitung

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Außerbetriebnahme und Entsorgung
Wenn die Maschine nicht mehr einsatztüchtig ist und ver-
schrottet werden soll, muss sie deaktiviert und demontiert
werden. Sie muss in einen Zustand gebracht werden, in dem
sie nicht mehr für die Zwecke, für die sie konstruiert wurde,
eingesetzt werden kann.
Der Verschrottungsprozess muss die Rückgewinnung der
Grundstoffe der Maschine im Auge behalten.
Diese Stoffe können eventuell in einem Recyclingprozess
wiederverwendet werden. Die Herstellerfirma lehnt jede
Verantwortung für eventuelle Personen- oder Sachschäden
ab, die durch die Wiederverwendung von Maschinenteilen
entstehen, wenn diese Teile für einen anderen als den ur-
sprünglichen Sachzweck eingesetzt werden.
Deaktivierung der Maschine
Jeder Deaktivierungs- oder Verschrottungsvorgang muss
von dafür ausgebildetem Personal durchgeführt werden.
• Die Maschine in ihre Einzelteile zerlegen.
• Jedes bewegliche Maschinenteil blockieren.
• Jede Komponente bei kontrollierten Entsorgungsstellen
abgeben.
• Kraftstoffe aus dem Tank ablassen und umweltgerecht
entsorgen.
• Gummiteile von der Maschine abbauen und zur Annahme-
stelle von Gummiteilen bringen.
Nach der Deaktivierung und der Blockierung der bewegli-
chen Teile besteht kein weiteres Restrisiko.
Elektrische Bauelemente gehören zum Sondermüll und sind
getrennt von der Maschine, zu entsorgen. Bei einem Brand
an der elektrischen Anlage des Gerätes sind Löschmittel zu
verwenden, die hierfür zugelassen sind (z. B. Pulverlöscher).
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