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Rauch- und Wärme- abzugsanlagen – Montage und Wartung Gütesicherung RAL-GZ 591 Ausgabe November 2012 DEUTSCHES INSTITUT FÜR GÜTESICHERUNG UND KENNZEICHNUNG E.V.
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Herausgeber RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Siegburger Straße 39 53757 Sankt Augustin Tel.: (02241) 16 05 - 0 Fax: (02241) 16 05 -11 E-Mail: RAL-Institut@RAL.de Internet: www.RAL.de Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet Alle Rechte – auch die der Übersetzung in fremde Sprachen –...
E-Mail: info@grw-partner.de Internet: www.grw-partner.de Die vorliegenden Güte- und Prüfbestimmungen sind von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. im Rahmen der Grundsätze für Gütezeichen in einem Anerkennungsver- fahren unter Mitwirkung der betroffenen Fach- und Verkehrskreisen sowie den zuständigen Behör- den im Jahre 1996 gemeinsam erarbeitet worden.
Güte- und Prüfbestimmungen Güte- und Prüfbestimmungen für die Montage und die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung 2 Gütebestimmungen 1.1 Geltungsbereich 2.1 Anforderungen an die Montageleistungen Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Montage und 2.1.1 Voraussetzungen an die Montage die Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (Rauch- Der Montagebetrieb muss fachlich und aufgrund seiner betrieb- ableitungs- und Entrauchungsanlagen).
Güte- und Prüfbestimmungen Stellt sich während der Montage heraus, dass Änderungen vor- Herstellerangaben in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens genommen werden müssen, so sind sie mit dem Auftraggeber jedoch jährlich zu warten. Andere vom Hersteller oder der all- zu besprechen und zu dokumentieren. gemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegten Wartungs- intervalle sind zu beachten.
Güte- und Prüfbestimmungen ihrer fachlichen Eignung und Erfahrung deren vorschrifts- Die Abnahmeprüfung darf nur von Fachkräften der Errichter- mäßige Durchführung gewährleisten können. firma, einem Sachverständigen für RWA-Anlagen oder einem neutralen Prüfinstitut durchgeführt werden. Montage und Wartung beaufsichtigen und leiten heißt, auch Maßnahmen zur Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften Zur Prüfung einer eingebauten Rauch- und Wärmeabzugsan- anordnen.
Güte- und Prüfbestimmungen Die laufende Weiterbildung des Personals durch Hersteller- 10 Jahre aufzubewahren und bei der Fremdüberwachung die firmen, Errichterfirmen, durch die Gütegemeinschaft oder durch Aufzeichnung dem Prüfer unaufgefordert vorzulegen. Für die Teilnahmen an Fachveranstaltungen der Verbände ist minde- Aufzeichnungen der Eigenüberwachung können die von der stens in einem Zeitraum von zwei Jahren nachzuweisen.
Wärmeabzugsanlagen e. V. 6 Änderungen Änderungen dieser Güte- und Prüfbestimmungen, auch redak- tioneller Art, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RAL. Sie werden durch Mitteilung des Vorstandes an die Benutzer des Gütezeichens nach einer entsprechenden Übergangsfrist in Kraft gesetzt.
Anlage 1 zu den Güte- und Prüfbestimmungen Bescheinigung über: Montage-Schlußabnahme Montage-Teilabnahme Geräteeinbau Druckluftanlage Steuerungsanlage Funktionsprobe Objekt: Ort: Auftraggeber: Auftragnehmer: Baubeginn: Bauende: Montageabnahme-Teilnehmer: Name, Firma, Behörde o.ä. Zur Prüfung der eingebauten Rauch- und Wärmeabzugsanlage liegen vor: das zusammenfassende Prüfzeugnis einer anerkannten Materialprüfungsanstalt, die rechnerischen Nachweise über die Bemessung und der Verlegeplan, eine Bedienungs- und Wartungsanleitung, eine gutachterliche Stellungnahme bei besonderen Anforderungen an die Einbausituation...
Anlage 2 zu den Güte- und Prüfbestimmungen Muster für Wartungsrichtlinie technische Vertragsbedingungen für die Wartung von RWA-Anlagen 1 Wartungsgrundlage 6 Wartungsbedingte Störungen Die Wartung erfolgt ausschließlich nach den Wartungsricht- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Wartung möglichst ohne linien des Herstellers. Ferner sind die Wartungsanforderungen Störung für den Betriebsablauf des Auftraggebers durchzufüh- einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen einzuhalten.
2.2 Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle der Gü- Prüfbestimmungen zu überwachen. Die Kontinuität der Über- tegemeinschaft Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e. V. zu wachung ist RAL durch einen Überwachungsvertrag mit. Sach- richten. Dem Antrag ist ein rechtsverbindlich unterzeichneter verständigen für RWA-Anlagen oder neutralen Prüfinstituten Verpflichtungsschein (Muster 1) beizufügen.
Art, bedürfen zu ihrer Wirksam- meinschaft das Gütezeichen mit sofortiger Wirkung vorläufig keit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RAL. Sie treten entziehen. Dies ist innerhalb von 14 Tagen vom Vorstand der in einer angemessenen Frist, nachdem sie vom Vorstand der Gütegemeinschaft zu bestätigen.
Muster 1 zu den Durchführungsbestimmungen Verpflichtungsschein 1. Der Unterzeichnende/die unterzeichnende Firma beantragt hiermit bei der Güte- gemeinschaft Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e.V. O die Aufnahme als Mitglied O die Verleihung des Rechts zur Führung des Gütezeichens Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Montage und Wartung 2.
Die Gütegemeinschaft Rauch- und Wärmeabzugsanlagen e.V. verleiht hiermit aufgrund des ihrem Güteausschuss vorliegenden Prüfberichtes (der Firma) das von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. anerkannte und durch Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt als Kollektivmarke geschützte Gütezeichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen –...
Geschäfts führung. Als Ausdruck seiner Unabhängigkeit und Interessensneutralität werden die Richtlinien der RAL-Aktivi täten durch das Kuratorium bestimmt, das von Vertretern der Spitzen organi - sa tionen der Wirt schaft, der Verbraucher, der Landwirtschaft, von Bundes ministerien und weiteren Bundes organi sationen gebildet wird. Sie haben dauerhaft Sitz und Stimme in diesem Gremium, dem weiter hin vier Gütegemeinschaften als Vertreter der...