Premiere: Zertifizierung nach Europäischen Tauchgerätenormen
Kann man in einem Prüfverfahren von einer Taucheruhr das Gleiche ver-
langen wie zum Beispiel von einem Atemgerät? Um diese Frage zu beant-
worten, haben wir DNV GL 2006 beauftragt, zum ersten Mal überhaupt im
Rahmen einer offiziellen Zertifizierung Taucheruhren als Tauchausrüstung
auf z ufassen und entsprechend zu überprüfen. Diese Überprüfung nach
den Euro p äischen Tauchgerätenormen EN250 und EN14143 war für beide
Seiten absolutes Neuland. Denn: Die Normen beziehen sich auf die Tauch-
ausrüstung und können des h alb nicht ohne Weiteres eins zu eins auf
Uhren angewendet werden. Die Experten von DNV GL haben sie deshalb
adaptiert und zwei Prüfreihen definiert. In der ersten Prüfung lagerten sie
die Zeitmesser drei Stunden bei −20 °C, danach weitere drei Stunden bei
+50 °C. Jeweils anschließend erfolgte die Kontrolle der Uhren bei beiden
Tempe r aturen auf Ganggenauigkeit und Funktionssicherheit. In einer zwei-
ten Prüfung mussten die Uhren drei Stunden bei −30 °C und drei Stunden
bei +70 °C und 95 % Luft f euchtigkeit aushalten. Das Ergebnis: Temperatur-
beständigkeit und einwandfreie Funktion konnten für die Uhren aus den
Modellreihen U1, U1000 (seit 2007), U2, U200 (seit 2009), T1, T2, U212 (seit 2013),
EZM 13 (seit 2014) und EZM 3 nach beiden Teststrecken festgestellt und die
Zertifizierung erteilt werden. Das Testat erhielten auch die Uhren aus der
Modellreihe UX, die aber auf Grund ihres Batteriebetriebs und der Ölfüllung
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einer adaptierten Prüfung bis −20 °C bzw. + 60 °C unterzogen wurden.