7 Inbetriebnahme
Bei der Inbetriebnahme der Vibratoren sind die Bestimmungen und Vorschriften
der örtlichen Verbände für Elektrotechnik (z. B. VDE) und die bekannten Unfall-
verhütungsvorschriften zu beachten.
Die Vibratoren sind immer mit einem Hauptschalter ein- und auszuschalten.
Bei Betrieb der Elektro-Außenvibratoren mit einem Frequenzumrichter ist die
WICHTIG
Einhaltung der EMV-Richtlinie sicherzustellen.
Wird die Drehzahl mit einem Frequenzumrichter geregelt, darf die maximale
Fliehkraft nicht überschritten werden. Die Unwuchten müssen gegebenenfalls
reduziert werden.
Die Vibratoren dürfen nicht ohne
Unwuchtabdeckungen betrieben
werden!
Durch die rotierenden Unwuch-
WARNUNG
ten besteht Verletzungsgefahr!
In der Zone 22 darf der Frequenzumrichter bei konstantem Drehmoment (lineare
Volt-Hertz-Kurve) die Frequenz zwischen 20 Hz und 50 Hz oder 20 Hz und 60 Hz
regeln (Höchstfrequenz auf dem Typenschild beachten).
Explosionsgeschützte Vibratoren dürfen nur in Atmosphären betrieben werden,
die dem Material der Geräte nicht schaden.
GEFAHR
Der Klemmkastendeckel darf in einer explosionsgefährdeten Atmosphäre oder
bei anliegender Spannung nicht geöffnet werden.
Die in Ex-Bereichen geltenden ergänzenden Vorschriften und Weisungen müs-
sen beachtet werden.
Bei Erstinbetriebnahme muss die Stromaufnahme in allen 3 Phasen einzeln ge-
messen werden und mit den Angaben auf dem Typenschild übereinstimmen.
GEFAHR
Die Vibratoren sind durch die Unwuchtverstellung an Ihre Anwendung anzupas-
sen. Sie können direkten Einfluss auf Schwingbreite, Fliehkraft und Stromauf-
nahme nehmen, siehe Kap. 8 „Unwuchtverstellung".
Nachziehen:
WARNUNG
Schraubverbindungen sind nach 1 h Betriebszeit (nach erstmaliger Inbetrieb-
nahme) und danach regelmäßig (i. d. R. monatlich) zu überprüfen und gegebe-
nenfalls nachzuziehen.
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