6.7 VERLÄNGERUNG DER GARANTIEZEIT
Wird aus dem Garantieversprechen eine Leistung in Anspruch genommen,
sei es Mängelbeseitigung oder durch Austausch eines Gerätes, verlängert
sich für dieses ausgetauschte Gerät/die Komponente die Garantiezeit.
6.8 ERSATZTEILE
Werden Ersatzteile verwandt, dürfen ausschließlich die vom Hersteller her-
gestellten oder von diesem empfohlenen Ersatzteile verwendet werden.
6.9 HAFTUNG
Schäden und Schadensersatzansprüche, die nicht die Ursache in einem
mangelhaft gelieferten Gerät der Firma Spartherm Feuerungstechnik
GmbH haben, werden ausgeschlossen und sind nicht Bestandteil dieses
Garantieversprechens.
Davon ausgenommen sind gesetzliche Gewährleistungsansprüche, wenn
diese im Einzelfall bestehen sollten.
6.10 SCHLUSSBEMERKUNG
Über diese Garantiebedingungen und Garantiezusagen hinaus steht Ihnen
der Fachhändler/Vertragspartner gern mit Rat und Tat zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich empfohlen ebios-fire Produkte regelmäßig durch einen
Ofensetzer/Fachhändler überprüfen zu lassen.
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
7. ERKLÄRUNG DES ERBAUERS EINES/
EINER INDIVIDUELL ERSTELLTEN
MÖBELSTÜCKES/K AMINANLAGE MIT
DER ARCHITECTURE SL
Dem Käufer eines individuell erstellten Möbels bzw. einer individuell erstell-
ten Kaminanlage mit dem architecture SL, ist durch den Erbauer dieses
Möbels bzw. der Kaminanlage der fachgerechte Bau (Möbel/Kaminalnage)
und Einbau (Brenner) zu bestätigen. Der Erbauer bestätigt, alle in dieser
Anleitung aufgeführten Punkte in seiner Konstruktion berücksichtigt und
ausgeführt zu haben. Weiter hat der Erbauer dem Käufer diese Anleitung
zu übergeben. Die Erklärung des Erbauers gegenüber dem Käufer erfolgt in
schriftlicher Form.
ACHTUNG: Sorgfältig aufbewahren!
Bitte bewahren Sie die Anleitung mit einem gültigen und deutlich datierten
Kaufbeleg auf und halten die Unterlagen bei etwaigen Servicearbeiten für
unsere Monteure bereit.
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