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Informationen Zu Garantie Und Gewährleistung - Bosch Intuvia Betriebsanleitung

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Information zu Gewährleistung und Garantie
Bei den hier erwähnten Gewährleistungs- und
Garantiebestimmungen handelt es sich um eine Ergänzung zum
KTM Bikepass, in Bezug auf die im Folgenden genannten EBike 45
Antriebskomponenten.
Für Motor und Steuerungseinheit gilt die zum
Auslieferungszeitpunkt gesetzlich gültige Gewährleistung.
Bestimmungen für Akkus der KTM EBike 45s:
1.)
Die KTM-Garantie für Akkus gilt nur für Material- oder
Verarbeitungsfehler und nur bei Vorlage des
Kaufnachweises bestehend aus einer Original
Kaufquittung oder einem Kassenbeleg mit
Angabe des Kaufdatums, des Händlernamens und
der Modellbezeichnung des Fahrrades
in dem der Akku Verwendung findet, für zwei
Jahre ab Kaufdatum. KTM behält sich das
Recht vor, Garantieleistungen zu verweigern, wenn
die Unterlagen bei Einsenden des
Akkus nicht vollständig sind.
2.)
Im Garantiefall verpflichtet sich KTM, die
beanstandeten Akkus zu reparieren oder nach
Ermessen von KTM gegen ein gleichwertiges
Tausch- oder Ersatzteil auszutauschen.
3.)
Garantiereparaturen werden im Hause KTM, oder
vom jeweligen Servicepartner durchgeführt. Die Kosten
für Reparaturen, die im Vorfeld durch nicht von KTM
autorisierte Stellen durchgeführt werden, werden nicht
erstattet. In diesem Fall erlischt die Garantie.
4.)
Reparaturleistungen oder der Austausch im
Rahmen der Garantie berechtigen nicht zu
einer Verlängerung oder zum Neubeginn des
Garantiezeitraumes. Reparaturen und direkter
Austausch im Rahmen der Garantie können mit
funktionell gleichwertigen Austauscheinheiten
erfolgen.
Haftungsausschluss:
KTM haftet nicht für Vermögensschäden, Ausfallzeiten, Leih- oder
Mietgeräte, Fahrtkosten, entgangenen Gewinn oder Ähnliches.
Die Haftung von KTM ist auf den Anschaffungswert des Produktes
beschränkt.
Weder KTM noch seine Tochtergesellschaften sind haftbar
für Begleit- oder Folgeschäden oder für Verletzungen einer
gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungspflicht für dieses
Produkt. Die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer nach der
jeweils geltenden, nationalen Gesetzgebung, d.h. die aus dem
Kaufvertrag abgeleiteten Rechte des Käufers gegenüber dem
Verkäufer, wie auch andere Rechte werden von dieser Garantie
nicht angetastet. Mit dieser Garantie gewährleistet KTM eine
freiwillige Herstellergarantie für Akkus. In der EU gilt grundsätzlich
für Verbraucher eine Gewährleistungszeit von mindestens zwei
Jahren nach Übergabe der Kaufsache. Grundsätzlich besteht
ein Vorrang der Nacherfüllung vor dem Rücktritt oder einer
Minderung. Die Nacherfüllung gilt grundsätzlich erst dann
frühestens als gescheitert, wenn zwei Nacherfüllungsversuche
fehlgeschlagen sind. KTM weist darauf hin, dass es sich bei Akkus
um der Alterung unterworfene Teile handelt - übliche Alterung ist
von Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen.
In Bezug auf die restlichen Fahrradkomponenten gelten die im
KTM Bikepass genannten Bestimmungen.
Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- oder
Verarbeitungsfehler festgestellt werden.
Folgende Punkte werden NICHT durch die Garantie abgedeckt:
1.)
Prüfungs-, Wartungs-, Reparatur- und
Austauscharbeiten aufgrund von normalem
Gebrauch
2.)
Wenn der Akku auf Grund von normalem Gebrauch und
Verschleiß nicht mehr die volle Kapazität hat.
3.)
Bei unsachgemäßer Benutzung: Das Produkt
wurde Flüssigkeiten / Chemikalien jeglicher
Art und / oder extremen Temperaturen, Nässe
oder Feuchtigkeit ausgesetzt.
Beschädigungen des Akkus durch Nichteinhaltung
der speziellen Anweisungen im Kapitel:
„Handhabung und Lagerung des Akkus" oder
Kapitel „Nur Bosch Originalkomponenten
verwenden".
4.)
Die Modell-, die Serien- oder die
Produktnummer auf dem Produkt wurde
geändert, gelöscht, unkenntlich gemacht,
oder entfernt. Das Siegel am Akkugehäuse
wurde aufgebrochen oder offensichtlich
manipuliert.
5.)
Benutzung des Akkus in Systemen die nicht für
die Verwendung mit diesem Produkt
zugelassen sind (Akkus dürfen nur in dem Produkt
benutzt werden mit dem sie ausgeliefert wurden).
6.)
Unfälle, höhere Gewalt oder Ursachen, die
außerhalb des Einflussbereiches von KTM
liegen, verursacht durch Wasser, Feuer, öffentliche
Unruhen oder unzureichende Benutzung
(Feuchtigkeit).
7.)
Beschädigungen des Akkus durch Überladen oder
Nichteinhaltung der speziellen Anweisungen für den
Umgang mit Akkus in der Bedienungsanleitung.
8.)
Die Akkus wurden mit Ladegeräten aufgeladen,
die nicht zu dem Antriebssystem gehören.
9.)
Nichtgenehmigte Modifikationen, die am Produkt
vorgenommen wurden, damit das Produkt
örtlichen oder nationalen technischen Normen in
Ländern entspricht für die das Produkt von KTM
ursprünglich nicht freigegeben war.
10.) Minderleistung (unter 70%) des Akkus falls er öfter
als 500 mal komplett ent- und geladen wurde
(Zyklen) innerhalb der Garantiezeit von zwei
Jahren.
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