8.6 M
ONTAGE VON
Fahrten auf öffentlichen Verkehrsflächen
Für die Zulassung Fahrzeugs für den Straßenverkehr ist je nach lokalen
Vorschriften im Einsatzland Zusatzausrüstung notwendig (siehe Abschnitt
7.1). Diese wird vom Hersteller nach Bedarf mitgeliefert und kann
beispielsweise wie in Abbildung 40 dargestellt montiert werden.
© Stöckl GmbH 2015
B
ELEUCHTUNG UND
Abbildung 40
S
IGNALEINRICHTUNGEN
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