7.7 B
ESCHREIBUNG DER
Die Hydraulikleitungen sind mit einem Überdruckventil abgesichert, um Schäden an der
Hydraulik zu vermeiden.
Die Hydraulikschläuche sind im Bereich zugänglicher Stellen mit Umhüllungen versehen,
um Verletzungen beim Bersten dieser Leitungen zu vermeiden.
Die Bereiche von Ketten- und Riementrieben, etc. sind mit geeigneten Abdeckungen bzw.
Verkleidungen abgesichert.
Das Schwenkwerk ist ohne Selbsthaltung gesteuert.
Warnschilder auf dem Seitenmiststreuer sollen den Personen im Bereich des
Seitenmiststreuers auf Gefahren hinweisen.
Farbkennzeichnungen an den Hydraulikanschlussleitungen sollen Manipulationsfehler
verhindern.
Die geprüfte Gelenkwelle ist mit den vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen versehen,
um den Bediener zu schützen.
© Stöckl GmbH 2015
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CHUTZEINRICHTUNGEN
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