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Gewährleistungsbedingungen - FlexTech Topspeed 25 Benutzerhandbuch

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Flex Tech TOPSPEED – Benutzerhandbuch
Gewährleistungsbedingungen
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Kaufdatum . Bei
gewerblicher Nutzung beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate
ab Kaufdatum .
1 . Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehler-
freiheit des Rollers in Werkstoff und Herstellung während der
gesetzlichen Gewährleistung ab dem Datum der Übergabe des
Rollers gewährt . Die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung
erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des Rollers .
Die Untersuchung der Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets
durch Vertragswerkstätten oder durch uns authorisierte Ser-
vicetechniker und umfasst:
- Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
- Arbeitszeit
- Ersatzteillieferung für die Reparaturarbeiten im
Rahmen der Gewährleistung
Ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über und
können bei Bedarf zur Überprüfung angefordert werden .
2 . Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten
des Versandes und die Kosten des Aus- und Einbaus zu unseren
Lasten . Der Gewährleistungsanspruch ist nachzuweisen .
3 . Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrzeug
anderen als dem in der Bedienungsanleitung vorgesehenen
Zweck zu benutzen .
4 . Wenn der Roller von Dritten oder durch Einbau fremder Teile
verändert worden ist bzw . eingetretene Mängel in ur-
sprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen,
erlischt der Gewährleistungsanspruch . Ferner erlischt der
Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften über die
Behandlung des Rollers nicht befolgt werden und die vorge-
sehenen Wartungsdienste nicht ordnungsgemäß durchge-
führt worden sind .
5 . Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
- Nachfüllen von Schmiermitteln, Spezialflüssigkeiten und
verschiedenes Verbrauchsmaterial, das nicht im Zusam-
menhang mit Reparaturarbeiten an anerkannten Störungen
steht .
- alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Ab-
nutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen sowie Fahrten
unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen .
- alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung,
Schwingungen, Abnutzung usw ., die die Fahrzeug- und
Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen .
- leichtes Austreten von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus
Dichtungen, die keine Veränderung des Flüssigkeitsstandes
zu keinem
bewirken .
- Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- Kraftstoffablagerungen im Vergaser, welche durch
Standzeiten, oder falschen oder verunreinigten Kraftstoff
verursacht werden . (Vergaserreinigungen sind grund-
sätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.)
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