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Gewährleistungsbedingungen - FlexTech Speedy RC Benutzerhandbuch

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Flex Tech Speedy RC – Benutzerhandbuch
Gewährleistungsbedingungen
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Bei
gewerblicher Nutzung beträgt die Gewährleistungszeit 12 Monate.
1. Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit
des Rollers in Werkstoff und Herstellung zum Zeitpunkt der
Übergabe des Rollers gewährt. Die Erfüllung der
Gewährleistungsverpflichtung erfolgt nach unserer Wahl durch
Instandsetzung des Rollers. Die Untersuchung der Störung und
Ihrer Ursachen erfolgt stets durch Vertragswerkstätten oder
durch uns autorisierte Servicetechniker und umfasst:
- Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils
- Prüfaufwand (nur in den ersten 6 Monaten)
- Ersatzteillieferung für die Reparaturarbeiten im Rahmen der
Gewährleistung
Ersetzte Ersatzteile gehen in unser Eigentum über und können
bei Bedarf zur Überprüfung angefordert werden.
Die Einhaltung der Serviceintervalle ist hierfür die Grundlage.
2. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten
des Versandes und die Kosten des Aus- und Einbaus des
defekten Teil zu unseren Lasten. Der Gewährleistungsanspruch
ist nachzuweisen.
3. Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrzeug zu keinem
anderen als dem in der Betriebsanleitung vorgesehenen Zweck
zu benutzen.
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4. Wenn der Roller von Dritten oder durch Einbau fremder
Teile verändert worden ist bzw. eingetretene Mängel in
ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung
stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner
erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn die
Vorschriften über die Behandlung des Rollers nicht
befolgt werden und die vorgesehenen Wartungsdienste
nicht ordnungsgemäß eingehalten und/oder
durchgeführt worden sind.
5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
- Nachfüllen von Schmiermittel, Spezialflüssigkeiten und
verschiedenes Verbrauchsmaterial, das nicht im
Zusammenhang mit Reparaturarbeiten im Rahmen der
Gewährleistung nötig ist.
- alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeiten, die
durch Abnutzung, Unfall oder Betriebsbedingungen
sowie Fahrten unter Nichtbeachtung der
Herstellerangaben entstehen.
- alle Vorkommnisse wie Geräuschentwicklung,
Schwingungen, Abnutzung usw., die die Fahrzeug- und
Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
- leichtes Austreten von Öl oder anderen Flüssigkeiten
aus Dichtungen, die keine Veränderung des
Flüssigkeitsstandes bewirken.

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