- den Einbau von Teilen von fremder Seite oder die Be-
mühungen des Benutzers, den Schaden selbst zu be-
heben .
- die Nichtverwendung von Original-Ersatzteilen .
- Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Indus-
trieabgase, mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel,
saurer Regen usw . entstanden sind .
- folgende Bauteile, ausgenommen eindeutige Material- bzw .
Herstellungsfehler (z .B . Bruch, falscher Zusammenbau):
- Bauteile, die während der normalen Wartungsarbeiten
ausgewechselt werden, wie z .B . Luftfilter, Öl, Zündkerze,
Bremsflüssigkeit .
- Bauteile, die der Abnutzung unterliegen, wie z . B .
Kupplungsscheiben, Bremsbeläge, Variator-Flieh-
kraftmassen (Rollenkerne, Keilriemen), Kabel,
Lampen, Sicherungen, Sitzbankdichtungen, Auf-
kleber, Auspuff, Reifen, Batterie, Ständer, Sitze, An-
lasserfreilauf, Bremszug, Bedien-und Schaltereinheiten,
Gaszug, Stoßdämpfer, Tachowelle, Tachoschnecke .
- Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für Wartungs-,
Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten .
I .
Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend
gemacht werden für Mängel, die im ursächlichen
Zusammenhang mit der nicht oder nicht termingerecht
ausgeführten Inspektion stehen .
Flex Tech TOPSPEED – Benutzerhandbuch
II . Die Prüfung und Entscheidung über einen Ge-
währleistungsanspruch obliegt dem Hersteller .
III . Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren
Schadens wird nicht gewährt .
6 . Gewährleistungsansprüche werden nur dann berück-
sichtigt, wenn sie unverzüglich nach Feststellung des Mangels
in einer Alpha-Mobil Vertragswerkstatt erhoben werden .
7 . Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die Ge-
währleistungsdauer weder erneuert noch verlängert .
8 . Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland .
9 . Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind
nur dann gültig, wenn sie vom Hersteller schriftlich bestätigt
sind .
10 . Bei technischen Fragen oder im Gewährleistungsfall
(unbedingt die Fahrgestellnummer angeben) steht
Ihnen unsere Service-Hotline zur Verfügung .
11 . Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind
der Kaufbeleg vorzulegen und die vorgeschriebenen In-
spektionen durch Rechnungen und das abgestempelte In-
spektionsheft nachzuweisen .
12. Wir gewähren grundsätzlich keine Mobilitätsgarantie.
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