2
Sicherheit
2.1
Allgemeine Warnungen
2.1.1
Giftige Substanzen
2.1.1.1 Bremsflüssigkeit
GEFAHR
!
Tod durch Vergiftung
Durch einen Unfall oder
Materialermüdung kann
Bremsflüssigkeit austreten. Die
Bremsflüssigkeit kann bei
Verschlucken und Einatmen tödlich
sein.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Betroffene aus dem
Gefahrenbereich und an die
frische Luft bringen.
Niemals Betroffene
unbeaufsichtigt lassen.
Mit Bremsflüssigkeit
verunreinigte Kleidungsstücke
sofort entfernen.
Niemals Dämpfe und Aerosole
einatmen. Für ausreichende
Lüftung sorgen.
Zum Schutz Handschuhe und
Schutzbrille tragen.
Ungeschützte Personen
fernhalten.
Auf Rutschgefahr durch
ausgelaufene Bremsflüssigkeit
achten.
Offenen Flammen, heißen
Oberflächen und Zündquellen
von ausgelaufender
Bremsflüssigkeit fernhalten.
Kontakt mit Haut und Augen
vermeiden.
MY20H09 - 1_1.0_17.12.2019
Über diese Betriebsanleitung
Nach Einatmen
Frischluft zuführen. Bei
Beschwerden sofort einen Arzt
aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Betroffene Hautpartie mit
Wasser und Seife waschen und
gut abspülen. Verunreinigte
Kleidung entfernen. Bei
Beschwerden einen Arzt
aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Augen mindestens 10 Minuten
bei geöffnetem Lidspalt unter
fließendem Wasser spülen,
auch unter den Augenlidern. Bei
Beschwerden sofort einen
Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken
Mund mit Wasser ausspülen.
Niemals Erbrechen auslösen.
Aspirationsgefahr!
Erbricht sich eine Person und
liegt auf dem Rücken, in stabile
Seitenlage bringen.Sofort einen
Arzt aufsuchen.
Umweltschutzmaßnahmen
Niemals Bremsflüssigkeit in die
Kanalisation, das Gewässer
oder Grundwasser gelangen
lassen.
Bei Eindringen in den Boden,
von Gewässern oder der
Kanalisation die zuständige
Behörden benachrichtigen.
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